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  Home Ausgabe 02/2012 Kammermitteilungen Editorial 2/2012  
     
 
     
   
     
     
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie in jedem Jahr wird vielen von Ihnen durch die Ankunft eines A5-formatigen Briefes die Existenz der Ärztekammer wieder bewusst gemacht. Die Freude über die Kontaktaufnahme seitens der Kammer hält sich natürlich in Grenzen, es geht ja schließlich um Geld, genauer gesagt den zu entrichtenden Kammerbeitrag.

Dr. med. Peter Wolf

Dr. med. Peter Wolf

Wie bei anderen Berufsständen, Rechtsanwälten, Zahnärzten oder Veterinärmedizinern hat der Staat Kammern gründen lassen. Diese haben sich um die Belange ihrer Angehörigen, z. B. das Berufsrecht, die Fort- und Weiterbildung u.v.a.m. relativ selbständig und autonom zu kümmern. Dabei wurde allerdings im Kammergesetz verfügt, dass der Finanzbedarf der Kammer durch die Beiträge ihrer Mitglieder zu finanzieren sei und Mitglied ist automatisch, wer der Berufsgruppe angehört. Da die Beiträge nach Höhe des Einkommens oder Umsatzes gestaffelt werden, ist jeder Kammerangehörige verpflichtet, die erforderlichen Angaben für die Berechnung des Beitrages mitzuteilen, wahrheitsgemäß und vollständig. Nicht die Kammer hat den Beitrag erfunden, sondern der Gesetzgeber. Oder anders: Wenn wir uns um unsere eigenen Belange selber kümmern wollen, müssen wir das auch bezahlen. Dass sich zum Beispiel in die Diskussionen um unsere Weiterbildungsordnung, über die wir so gern und trefflich streiten, nun auch noch staatliche Stellen mit ihrem bürokratischen Sachverstand einbringen, kann keiner ernstlich wollen. Fazit: Der Kammerbeitrag ist ein Muss. Über den muss man nicht streiten, den muss man bezahlen.
Unser durchschnittlicher Jahresbeitrag liegt derzeit bei 4,32 ‰ der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit und damit deutlich im unteren Drittel der Beitragssätze der Ärztekammern Deutschlands.
Seit 1991 wurde der Beitragssatz 11(elf)-mal reduziert und niemals angehoben. Es entspricht dem Leitbild der Kammer, dass die erforderlichen Mitgliedsbeiträge im Wissen um die hohe Verantwortung verantwortungsbewusst, transparent und sparsam eingesetzt werden.
Aber was passiert mit unseren Beiträgen? Im Haushaltsplan 2012 sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils knapp 5 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen resultieren zu ca. 74% aus Kammerbeiträgen, die restlichen annähernd 26% stammen aus Gebühren, Mieten, Zinsen u. a.. Etwa die Hälfte der Ausgaben machen die Personalkosten der 47 Mitarbeiter und 3 Azubis der Kammer aus. Weitere 22% werden für die Selbstverwaltung, 13% für organisatorische Aufgaben (Geschäftsstellen, Ärzteblatt, Akademie, MFA, Sozialwerk u. a.) und 14 % für Sachkosten (Büromaterial, Druck, Porto, Mieten etc.) aufgewendet.

Selbstverwaltung bedeutet, dass in Sachsen-Anhalt mehr als 500 Kammermitglieder in ehrenamtlichen Funktionen arbeiten, die Kammerversammlung hat 37 Mitglieder, der erweiterte Vorstand mit den Vorsitzenden der Geschäftsstellen 12. Es arbeiten 20 Ausschüsse und Kommissionen mit rund 110 Mitgliedern und 107 Fachkommissionen mit ca. 420 Mitgliedern. Jährlich finden 480 - 500 Anerkennungen/Prüfungen nach der WBO statt, ca. 800 Zertifikate (Fachkunde/Fortbildung) werden erteilt, 1200 Prüfungen von Anwendern nach Strahlenschutz/Röntgenverordnung erfolgen, 35 Fortbildungskurse und 60 Kurse für MFA werden organisiert und 300 Prüfungen der MFA werden durchgeführt. Gleichzeitig werden 132.000 Ärzteblätter gedruckt, durchschnittlich 9.000 Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert, 270 Schlichtungsfälle in der Schlichtungsstelle Arzthaftpflicht bearbeitet, 300 Mitglieder berufsrechtlich beraten, 300 Patientenbeschwerden bearbeitet und 200 Weiterbildungsbefugnisse erteilt.
Die Ärztekammer versendet alljährlich rund 8500 Aufforderungen zur Beitragsveranlagung. Dabei ist das Verfahren ganz einfach. Man nimmt den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, liest den Betrag für die Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit ab, nimmt die aktuelle Beitragstabelle zur Hand, stuft sich ein und schickt die geforderten Unterlagen zurück. Dem überwiegenden Teil (83)% der Kolleginnen und Kollegen gelingt dies fristgerecht, 17% müssen leider gemahnt werden, bei 5% der Kammerangehörigen (420!!) ist sogar eine zweite Mahnung erforderlich. Schön wäre es, an dieser Stelle zu schließen, aber bei 2% (etwa 170 jährlich) unserer Kammermitglieder muss nun beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden. Liegen dort keine Angaben vor, erfolgt letztendlich wie in der Beitragssatzung vorgeschrieben die Veranlagung zum Höchstbetrag in Höhe von 3.500 €. Und selbst hier gibt es einzelne, die nach Zahlungserinnerung und zwei weiteren Mahnungen erst reagieren, wenn die Zwangsvollstreckung eingeleitet und nicht mehr abzuwenden ist. Oft ist dann das Gezeter groß, die Einsicht klein und polemische Äußerungen schnell zur Hand. Dabei hätte man schon Monate vorher mit einem kurzen Telefonat eine Lösung finden können. Neben den Mitarbeiterinnen der Beitragsabteilung und der kaufmännischen Geschäftsführerin, Frau Schmidt, sind hier die Mitglieder des Finanz- und Beitragsausschusses Ansprechpartner und haben jederzeit ein offenes Ohr, wenn es Probleme gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Beitragsabteilung werden im Verlaufe eines Beitragsjahres ca. 3.000 bis 4.000 Briefe allein für Erinnerungen und Mahnungen versandt. Regelmäßig muss der Beitragsausschuss einberufen werden, um über hartnäckige Zahlungsverweigerer zu beraten. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche, aber vermeidbare Kosten, die durch eine vergleichsweise kleine Anzahl von Mitgliedern verursacht werden und die am Ende jedoch alle Mitglieder zu tragen haben. Unsere ärztliche Selbstverwaltung sollten wir alle als ein hohes Gut ansehen. Dass sich so viele Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Gremien unserer Kammer einbringen ist wichtig. Mit unserem Kammerbeitrag sichern wir letztendlich unsere künftigen Arbeitsbedingungen und das Ansehen unseres Standes und schützen ihn vor Eingriffen von außen.
Wenn Sie also in den nächsten Tagen Kammerpost erhalten, nehmen Sie sich die fünf Minuten und entledigen Sie sich freudig klaglos Ihrer Pflicht.

Dr. med. Peter Wolf
Vorsitzender des Finanz- und Beitragsausschusses