30 Jahre Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sieht seit ihrer ersten Fassung vom 29./30. Juni 1991 die Beratung von Forschungsvorhaben zu den damit verbundenen berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen durch eine von der Ärztekammer oder eine sonstige nach Landesrecht gebildete Ethikkommission vor.
Bereits in der zweiten Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 23. November 1991 in Magdeburg wurde die Gründung der Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen. Am 18. März 1992 fand unter Leitung von Herrn Dr. med. Fukala die konstituierende Sitzung der von der Kammerversammlung gewählten Ethikkommission statt. Neben der Beratung von Forschungsvorhaben erarbeitete die Kommission in der Folgezeit Entwürfe für eine Satzung und die Gebührenordnung als Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit.