Achtung Wahlen! Prüfen Sie Ihre gemeldeten Daten!
Dem letzten Heft konnten Sie die Bekanntmachung der Präsidentin zur Wahl der Kammerversammlung für die Wahlperiode 2021-2026 entnehmen (Ärzteblatt Sachsen-Anhalt, Heft 7/8, S. 12 f.). Die Wählerverzeichnisse liegen danach in der Zeit vom 05.10.2020 – 09.10.2020 in den Geschäftsstellen aus.
Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist ausschlaggebend dafür, in welchem Wahlkreis Sie Ihr Wahlrecht ausüben können!
Gemäß § 3 WO können Sie wählen und auch gewählt werden nur in dem Wahlkreis, in dessen Wählerverzeichnis Sie geführt werden. Darüber hinaus ist die Zahl der in den jeweiligen Wählerverzeichnissen eingetragenen Wahlberechtigten ausschlaggebend für die Zahl der Sitze in der Kammerversammlung. Gemäß § 2 Abs. 4 WO bestimmt sich die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung nach dem Verhältnis der wahlberechtigten Kammerangehörigen auf der Grundlage des Höchstzahlverfahrens (d`Hondtsches Verfahren).