Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten für den Facharzt Allgemeinmedizin als Grundlage für die finanzielle Förderung
Bereits seit 2008 gibt es eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, die hausärztliche Versorgung nach § 73 SGB V langfristig zu sichern. Hierzu wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte, in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht, gefördert.