Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 23. April 2022 beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 10.04.2021, wird wie folgt geändert:
1. In Paragraf 7 wird
a) in Abs. 2 nach dem Wort „ist“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und wie folgt ergänzt:
„d) wenn wegen desselben Sachverhaltes bereits ein Schlichtungsantrag gestellt worden ist.
b) an Absatz 4 folgender Satz angefügt:
„Das Verfahren kann eingestellt werden, wenn der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 8 nicht nachkommt.“
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