Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben. Wir wünschen weiterhin viel Erfolg in der weiteren ärztlichen Tätigkeit.

Im Monat Dezember konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

Facharzt für Allgemeinmedizin
Dr. med. Ines Bielig, Schönebeck (Elbe)
Anastasia Bulatova, Klietz
Yasmina Dridi, Teutschenthal
Gabriela Girndt, Halle (Saale)
Anne Kubernath, Schönebeck (Elbe)
Dr. med. Kathrin Wattenbach, Bitterfeld-Wolfen

Facharzt für Anästhesiologie
David Avila Castillo, Halle (Saale)
Monia-Martina Höding, Magdeburg
Christian Schinzel, Merseburg
Dr. med. Mandy Wirkner, Bitterfeld-Wolfen
Robert Woese, Dessau-Roßlau
Dr. med. Marie Wolff, Halle (Saale)

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Haushaltsabschluss 2021

Aufgrund des Haushaltsabschlusses für das Jahr 2021 bitten wir alle Reisekosten- und sonstigen Abrechnungen, die das Jahr 2021 betreffen, bis spätestens 28. Februar 2022 bei der Ärztekammer einzureichen. Später eingehende Abrechnungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Heike Schulze
Referatsleiterin Buchhaltung

Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt

Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 06.11.2021

Am 06.11.2021 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.

1. Geschäftsbericht 2020

Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2020 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2020 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.

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Fach- und Prüfungskommissionen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der VIII. Wahlperiode (2021-2026)

Am 8. Dezember 2021 hat der Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt die Berufungen von insgesamt 121 Fach- und Prüfungskommissionen der Wahlperiode 2016-2021 abgeschlossen. Diese haben ihre Funktionen am 01.01.2022 aufgenommen.

An dieser Stelle dankt der Präsident nochmals all den Kolleginnen und Kollegen, die in der vergangenen Wahlperiode für die Ärztekammer Funktionen in Gremien übernommen haben und somit den Begriff Selbstverwaltung mit Leben erfüllt haben. Nicht alle konnten – trotz Bereitschaftserklärung – aufgrund der Vielzahl der Meldungen wieder in die personelle Besetzung einbezogen werden.
Eine Veröffentlichung der neu berufenen Fach- und Prüfungskommissionen ist im Internet unter www.aeksa.de (Arzt/Weiterbildung/Fach- und Prüfungskommissionen) zu finden. 

Carmen Wagner
Abteilungsleiterin Weiterbildung

Umsetzung der Richtlinie Hämotherapie in Sachsen-Anhalt

BlutkonserveDurch die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) der Bundesärztekammer, Gesamtnovelle 2017“, sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin festgelegt.

Entsprechend Punkt 6.4.1.1 der Richtlinie Hämotherapie sind Einrichtungen der Krankenversorgung durch § 15 Transfusionsgesetz gesetzlich zur Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) für die Anwendung von Blutprodukten verpflichtet. In Einrichtungen, in denen Blutprodukte bzw. Plasmaderivate für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) angewendet werden, unterliegt das QS-System der Überwachung durch die Ärzteschaft. In diesem Fall muss pro Einrichtung ein/e Qualitätsbeauftragte/r Ärztin/Arzt im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer benannt werden. Dieser sendet jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen (6.4.2.3 der Richtlinie) für das Vorjahr gleichzeitig an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung.

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