Das Referat „Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MFA)“ informiert
ZWISCHENPRÜFUNG
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten und nach dem Berufsbildungsgesetz eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung. In Sachsen-Anhalt findet sie an einem Dienstagnachmittag statt und umfasst 120 Minuten. An diesem Tag finden vorher der planmäßige Berufsschulunterricht bzw. Unterricht beim Bildungsträger oder die normale Arbeitszeit in der ausbildenden Praxis statt.
Die Prüflinge erhalten 60 Multiple-Choice-Aufgaben. Hierzu wählen sie aus den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten die eine (ein Punkt) bzw. die zwei (für jede richtige Antwort ½ Punkt) richtigen Lösungen aus. Die Aufgaben umfassen die von der Ausbildungsverordnung für die Zwischenprüfung festgelegten Prüfbereiche. Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Kenntnisstandes und fließt nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Trotzdem gelten bereits die Regularien der Abschlussprüfung. Die erste Prüfung ist ein Testlauf unter realen Bedingungen.