Der Ärztekammer Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Arbeit und Soziales die Erteilung der Zulassung an niedergelassene Ärzte und Ärztinnen und medizinische Einrichtungen als Gelbfieberimpfstellen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des IGV-Durchführungsgesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566) sowie die Überwachung der Zulassung übertragen.
Entsprechende Anträge können ab sofort bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Abteilung Qualitätssicherung, eingereicht werden. Hier erhalten interessierte Ärzte auch weiterführende Informationen.