Einstimmiges Votum der Kammerversammlung
Die neue Fortbildungsordnung - beschlossen von der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 09. 11.2013, in Kraft getreten zum 1. Januar 2014 - finden Sie auf unserer Website und in der Januarausgabe unseres Ärzteblattes. Alle Änderungen der vom 116. Deutschen Ärztetag im Mai 2013 beschlossenen Muster-Fortbildungsordnung wurden weitgehend für Sachsen-Anhalt übernommen. Darunter die Pflicht zur Angabe von Interessenskonflikten der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten, die Aufwertung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Kategorie F mit nunmehr fünf Fortbildungspunkten, die Einführung von zwei neuen Fortbildungskategorien I und K sowie die Einführung von Unterbrechungstatbeständen für den fünfjährigen Fortbildungszyklus.
In Sachsen-Anhalt werden zukünftig Hospitationsleiter Fortbildungspunkte auf Antrag erhalten. Die Kategorie I umfasst tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen und die Kategorie K sogenannte Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen. Ergänzt werden diese Regelungen durch die vom Vorstand am 04.12.2013 bestätigte Richtlinie zur Fortbildungsordnung. Darin sind Detailregelungen zur Verfahrensweise bei der Vergabe von Fortbildungspunkten und -zertifikaten geregelt. Das überarbeitete Antragsformular ist seit dem 01.01.2014 für alle Veranstaltungsanträge anzuwenden. Die genannten Dokumente können Sie auf unserer Homepage einsehen und ausdrucken.
Mit in Kraft treten der neuen Fortbildungsordnung für Qualitätszirkel der KVSA entfallen die Doppelmeldung (Ärztekammer und KVSA) zur Erfassung der Fortbildungspunkte sowie die Übermittlung der Evaluationsbögen durch die Moderatoren an die Ärztekammer. Die Übersendung der Unterlagen durch die Moderatoren (Anwesenheitslisten und Evaluationsbogen) an die KVSA ist ausreichend. Die KVSA übermittelt alle notwendigen Daten zeitnah an die Ärztekammer.
Wir bitten Sie, sich regelmäßig online über ihren Fortbildungspunktestand zu informieren. Setzen Sie sich mit der Fortbildungsakademie in Verbindung, wenn Sie Abweichungen, z.B. nicht erfasste Fortbildungspunkte, feststellen. Reichen Sie fehlende Teilnahmebescheinigungen ein. So vermeiden Sie Unstimmigkeiten und ermöglichen eine zeitnahe Zuordnung der Fortbildungspunkte.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Akademie unter 0391/6054-7710, -7770 gern zur Verfügung.
Dr. B. Knittel, Vorsitzende der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
P. Jonzeck, Abteilungsleiter der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt