Seit April 2014 unterstützt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, als eine der ersten deutschen Ärztekammern, diesen gemeinsamen Service unter dem Dach der Bundesärztekammer. Mit Hilfe des neuen Service können Apotheker den Arztausweis prüfen, wenn z. B. der Verdacht des Missbrauchs eines entwendeten Arztausweises vorliegt.
Mit Hilfe des Service kann online über das Internet die Gültigkeit der neuen Arztausweise im Scheckkartenformat geprüft werden. Erreichbar ist der Service unter der Adresse:
www.arztausweis-check.de/arztausweise/
Für die Prüfung muss lediglich die Arztausweis-Nummer von der Rückseite in das Feld „Arztausweis-Nummer“ eingegeben werden. Zur Vereinfachung kann mit Hilfe eines geeigneten Scanners bzw. mobilen Endgerätes der DataMatrix Code der Arztausweis-Nummer eingelesen werden. Nach Betätigung „Ausweis überprüfen“ wird die Anfrage an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt geleitet und unmittelbar das Prüfergebnis geliefert.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Prüfung des Arztausweises ist, dass er von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt herausgegeben wurde und der Ausweisinhaber aktuell Kammermitglied ist. In diesem Fall kann sowohl die Gültigkeit als auch der Ablauf mit Ablaufdatum und die Sperrung des vorliegenden Arztausweises angezeigt werden. Ist der Arztausweis gültig, erfolgt der Hinweis auf die zusätzliche Prüfungsmöglichkeit gegen einen amtlichen Ausweis des Arztausweisinhabers mit ergänzender Angabe des Geburtsdatums.
Für einen verlässlichen Betrieb des Service ist es erforderlich, dass jeder Verlust eines Arztausweises unmittelbar bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt bei den bekannten Stellen angezeigt wird. Die Arztausweise im Papierformat werden nur noch bis zum Jahresende 2014 ausgestellt bzw. verlängert, da sie keine Arztausweisnummer besitzen und so von dem Service nicht erfasst werden können.