MERS-CoV = Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus
Hinweise für Ärzte in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bitte erheben Sie bei Patienten mit schweren respiratorischen Erkrankungen eine Reiseanamnese. Für Erkrankungsfälle durch das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV) sind ein Aufenthalt in einem Land der arabischen Halbinsel in den letzten 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn oder ein Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher MERS-CoV-Infektion relevant.
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem MERS-CoV beachten Sie bitte die jeweilige Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt.
Alle für Sie notwendigen Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden LINK:
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/MERS_Coronavirus/MERS_Coronavirus.html
(Stand: 13.05.2014)
gez. Dr. Anke Kaline, Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Dr. Hanna Oppermann, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt