Die Eröffnungsveranstaltung in der Düsseldorfer Tonhalle war geprägt von den Reden des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe, sowie von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, dem Präsidenten der Bundesärztekammer.
Zunächst bekräftigte der Bundesgesundheitsminister, dass er an den geplanten Reformen festhalte. Durch eine Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes sollen für Medizinische Versorgungszentren und Netze, aber auch für Einzelpraxen attraktivere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Weiter soll die Finanzierung der Weiterbildung auf eine solide Basis gestellt werden. Durch einen sog. Masterplan „Medizinstudium 2020“ soll die Stärkung der Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten gefördert werden. An dem umstrittenen Qualitätsinstitut wolle er festhalten. Gleiches stellte er für die geplanten Termin-Servicestellen klar.
An Minister Gröhe gerichtet, bittet Montgomery darum, der Freiberuflichkeit bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheit oberste Priorität zuzumessen. Das Regierungsprogramm beinhalte große Themen, wie einen Masterplan Medizinstudium, die Reform der Krankenhausfinanzierung oder „Qualität“. Bei diesen Themen machte der Präsident deutlich, dass man bei der Umsetzung auf die Unterstützung der Ärzteschaft vertrauen könne. Mit sehr klaren Worten machte er zugleich deutlich, dass man das geplante Qualitätsinstitut nicht brauche. „Wir brauchen und wollen keine Behörde, die Qualität verwaltet! Wir wollen Unterstützung dabei, Qualität zu produzieren und zu verbessern!“ Zum Thema „Termingarantie“ erläutert er, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung durch einige Studien klären konnte, dass 75 % der Patienten entweder gar nicht oder maximal eine Woche auf einen Konsiliartermin warten müssen. Probleme würden vordergründig dort bestehen, wo Patienten selbst einen Termin bei einem Facharzt ihrer Wahl suchen. Ein zentraler Punkt seiner Rede war zudem die Zukunft des Krankenhauses. Es müsse in den Verhandlungen mit den Ländern gelingen, diesen klar zu machen, dass ihr aus dem Grundgesetz abgeleitetes Recht auf Krankenhausplanung auch die grundgesetzliche Pflicht zu ausreichender Investitionsfinanzierung nach sich zieht. Der von den Ländern aufgebrachte Investitionsanteil an den Gesamtbudgets der Krankenhausversorgung sei in den letzten Jahren kontinuierlich von ursprünglich etwa
10 % auf nunmehr nur noch 3 % abgesunken. Herr Montgomery ging in seiner Rede auf viele weitere Themen ein. Den gesamten Inhalt der Rede können Sie unter: http://bit.ly/1mPbnpJ einsehen.
Die Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
Zukunft der Krankenhauslandschaft
Unter dem ersten Tagesordnungspunkt „Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik“ wurde zentral die Zukunft der Krankenhauslandschaft in Deutschland diskutiert. Begrüßt wurde das vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossene Positionspapier „Qualitätsorientierte Krankenhausplanung“. Es soll als wesentliche politische Initiative der Ärzteschaft verstanden werden, zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung in der neuen Legislaturperiode und richtet sich gegen die Einführung von Selektivverträgen als Steuerungselement. Diese würden die flächen-deckende medizinische Versorgung der Bevölkerung gefährden. Um zu verhindern, dass mit steigendem ökonomischen Druck und einem ausufernden Wettbewerb die hohe Qualität der stationären Versorgung gefährdet wird, bedürfe es einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung, die hier gegensteuern und Qualitätsstandards einfordern muss. Hierzu werden Mindestanforderungen eingefordert, wie Kompetenz, Verfügbarkeit, Komplementarität und Kooperation und Ausstattung. Weiterführende Informationen können Sie dem Positionspapier entnehmen:
http://bit.ly/RJwIW5
Aufgrund der Situation im Land waren der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in diesem Bereich gerade die Diskussionen und Beschlüsse zur Universitätsmedizin wichtig. Hier machten die Delegierten deutlich, dass durch die Einführung des DRG-Fallpauschalen-Systems und der ungenügenden Krankenhausinvestitionsförderung durch die Länder sich die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser der Maximalversorgung und Universitätskliniken zunehmend verschärft haben. Sie stellten hierzu einen Maßnahmenkatalog auf, den die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zügig umzusetzen soll. Gleichzeitig wurden Bund und Länder in einem weiteren Beschluss aufgefordert, die Universitätskliniken in einem höheren Maß finanziell zu unterstützen und der Unterfinanzierung der Universitätskliniken entgegenzuwirken.
Qualitätssicherung/Qualitäts-Institut
Entschieden stellten sich die Delegierten gegen das Qualitäts-Institut, das unter dem Dach des GBA entstehen soll. Sie forderten in Ihren Beschlüssen, dass eine geplante Qualitätsoffensive nicht ohne Beteiligung der Ärzte erfolgen könne. Weiter monierten sie den drohenden Bürokratismus, der mit einem geplanten Institut verbunden sein wird.
Ambulante Weiterbildung
Der Deutsche Ärztetag hat sich zudem für eine Stärkung und Flexibilisierung der ambulanten Weiterbildung in Deutschland ausgesprochen. Die fachärztliche Weiterbildung erfolgt in Deutschland überwiegend in Krankenhäusern und wird derzeitig im ambulanten Bereich angenommen. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeit des Weiterbildungsassistenten. Die Politik wurde aufgefordert, einen angemessenen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Die entsprechenden Mittel könnten dabei aus dem Gesundheitsfond zur Verfügung gestellt werden und eine Finanzierung aller ambulanten fachärztlichen Weiterbildungsabschnitte sichern.
Gebührenordnung
Die Delegierten richteten abermals den Appell an die Politik, die längst überfällige Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schnellstmöglich umzusetzen. Die entsprechenden Voraussetzungen für ein Gesetzgebungs- bzw. Verordnungsverfahren seien mit der Ende letzten Jahres geschlossenen „Rahmenvereinbarung zur Novellierung der GOÄ“ von Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geschaffen worden und sollten schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Verwendung eines über 35 Jahre alten Gebührenverzeichnisses, bedeute für die behandelnden Ärzte ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.
Normung von Gesundheitsleistungen
Ausgesprochen wurde die Forderung gegenüber der Europäischen Kommission, die Normierungsverordnung nicht auf Gesundheitsdienstleistungen anzuwenden. Die grundlegenden Inhalte der ärztlichen Tätigkeit seien europaweit durch Aus-, Fort- und Weiterbildung und zudem durch Anerkennungsverfahren ausreichend geregelt.
Öffentliches Gesundheitswesen
Der 117. Deutsche Ärztetag hat die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Bund, Ländern und Kommunen nachdrücklich dazu aufgefordert, die Arbeitsfähigkeit und somit die Aufgabenerfüllung des ÖGD durch dessen ausreichende Finanzierung und damit auch eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten und nachhaltig zu sichern. Dem ÖGD als dritte Säule des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung komme neben der ambulanten und stationären Versorgung ein besonderer Stellenwert zu. Seine Aufgaben unterstehen einem ständigen Wandel und werden gleichzeitig stets erweitert.
Stärkung der schmerzmedizinischen Versorgung
Gefordert wurde ebenso eine Verbesserung der schmerzmedizinischen Versorgung. Etwa zehn Millionen Deutsche leiden unter chronischen Schmerzen. Um die Schmerzmedizin zu stärken, forderten die Delegierten einen niedrigschwelligen, vom Hausarzt koordinierten Zugang zu allen schmerzmedizinischen Versorgungsebenen. Von zentraler Bedeutung sei eine strukturierte Patientenführung mit enger Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Dazu müssten flächendeckende regionale Netzwerke gebildet und integrierte Versorgungsprogramme umgesetzt werden und eine Berücksichtigung in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung erfolgen. Auch müsse die schmerzmedizinische Kompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung gestärkt werden. Eine finanzielle Förderung der schmerzmedizinischen Versorgungsforschung aus öffentlichen Mitteln solle zudem sicherstellen, dass neue, evidenzbasierte Erkenntnisse Einzug in die schmerzmedizinische Versorgung finden.
Prävention
Die Delegierten forderten, die Stellung des Arztes in der Prävention zu stärken. Prävention sei ein integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Förderung der Verhaltensprävention sprach sich die Ärzteschaft für den Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus. Außerdem solle eine ärztliche Beratung im Hinblick auf Risiko- und Belastungsfaktoren zum festen Bestandteil der Untersuchungen werden. Zu einer solchen Beratung gehörten auch Informationen über frühe Hilfen und die Vermittlung in Unterstützungsangeboten.
Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
Am letzten Sitzungstag wurde insbesondere der zurückgestellte Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer erörtert. Hierbei erfolgte beispielsweise ein Sachstandsbericht über die Zusammenarbeit mit der gematik sowie ein Zwischenbericht aus der Arbeitsgruppe „Priorisierung im Gesundheitswesen“. Da der letzte Sitzungstag des Deutschen Ärztetages nach dem Redaktionsschluss stattfand, können die Inhalte an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden.
Alle Beschlüsse und Informationen des 117. Deutschen Ärztetag können Sie abrufen unter: http://bit.ly/1hF1bvj und http://bit.ly/1hitmFT
Wahl des Tagungsortes 2016
Nach dem Ärztetag im nächsten Jahr in Frankfurt wird der 119. Deutsche Ärztetag im Jahr 2016 in Hamburg stattfinden.