Dr. med. Norbert BeckDie Ärztekammer Sachsen-Anhalt führt jährlich für interessierte Ärzte zwei Fortbildungen zur ärztlichen Leichenschau durch

Leichen bekommen eine Lobby – Leichenschaukurs am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Magdeburg für niedergelassene Ärzte

Die Leiche, das zumeist unbekannte Wesen, stellt für die meisten Ärzte eine besondere Herausforderung dar. Es beginnt mit dem Anruf in der Praxis, dass eine Person verstorben sei. Aber wer ruft an? Meldeverpflichtet ist jeder, der eine Leiche auffindet. Aber handelt es sich bereits um eine Leiche oder müssen notärztliche Maßnahmen bzw. Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden? Und wenn die Person mit Sicherheit verstorben ist, wie geht man dann vor – in einer Wohnung mit trauernden Angehörigen in der Umgebung, auf offener Straße mit Schaulustigen, ohne Publikum in einem Waldgebiet? Wann muss man was machen und am besten in welcher Reihenfolge? Wie, wann und in welchem Umfang kommuniziert man mit Polizei-/Kriminalbeamten, mit Ämtern? Worauf muss man besonders achten bei der Leichenschau? Wo liegen die Fallstricke bei dieser ärztlichen Aufgabe?

Im Deutschen Ärzteblatt [1] wurde 2012 betont, dass es sich bei der Leichenschau um eine berufliche Leistung handelt, die – auch bei einer fäulnisveränderten Leiche –, wenn sie nicht erbracht wurde, nicht nur nicht abgerechnet werden kann, sondern sogar möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit darstellt! Wo liegt die „Misere“ der ärztlichen Leichenschau? Zuallererst muss man postulieren, dass der leblose Körper eine Blackbox darstellt. Man kann durch Inaugenscheinnahme und Betasten den einen oder anderen Befund erlangen, aber der möglicherweise komplexe Funktionsverlust der Organsysteme kann durch keine apparativen Verfahren in Ergänzung der äußeren Leichenschau zufriedenstellend dargestellt werden. Lediglich eine Obduktion würde Klarheit schaffen. Möglicherweise kommen beispielsweise noch äußerlich spurenarme Gewalteinwirkungen (Vergiftungen, Stromeinwirkungen o. ä.), fortgeschrittene Leichenerscheinungen, unsichere Identifikationshinweise in den Fokus, die einen Sterbefall zum Problemfall werden lassen können.

Die Leichenschau ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten [2]. Ausgehend von zahlreich gehaltenen Vorträgen bei Fortbildungen der Landesärztekammer zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und beim Hausärzteverband entstand im Jahr 2013 die Idee, diese Dienstleistung in einem Kurs, bestehend aus theoretischen – Rechtsfragen, allgemeine und methodische Aspekte der Leichenschau – und praktischen Anteilen – zahlreiche Fallbeispiele zur Ausfüllung der Todesbescheinigungen, Kausalkettendiskussionen, Leichenschau bei aktuellen Sterbefällen im Institut – anzubieten. Die bisher gehaltenen Kurse fanden eine außerordentlich positive Resonanz und die geplanten Termine im Herbst 2014 und Frühjahr 2015 waren nahezu so schnell ausgebucht wie die letzte Tournee der Rolling Stones! Das bestärkt uns in der Gewissheit, dass dieses Fortbildungskonzept praxisrelevant ist, die PowerPoints eingängig und die Falldemonstrationen interessant sind. Auch der seminarähnliche Aufbau der Fortbildung trug zur positiven Rückmeldung bei. So konnten neben den Fällen aus der rechtsmedizinischen Praxis eigene Erlebnisse und Beispiele der Fortbildungsteilnehmer den Leichenschaukurs sehr lebendig gestalten. Letztendlich wurden zum Ende des Fortbildungskurses für die Probleme des täglichen Dienstes als Rettungsanker noch Kontaktmöglichkeiten des rechtsmedizinischen 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes bekanntgegeben.

Literatur beim Verfasser

N. Beck, K. Jachau