vom 11. November 2000, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung am 26.04.2014

§1
Die Anlage zu § 1 – Gebührenverzeichnis – wird wie folgt geändert:
(1) Der Punkt 1.3 wird wie folgt geändert:
1.3.1 1. Mahnung 10,00 €
1.3.2 2. Mahnung 20,00 €

(2) Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:
2.7 Prüfung, Anerkennung und Bestätigung von Weiterbildungsabschnitten 50,00 bis 150,00 €
2.8 Feststellung der Gleichwertigkeit von Diplomen, Prüfungszeugnissen und Sonstigen Befähigungsnachweisen 150,00 bis 800,00 €

(3) Im Punkt 4 werden die Gebührenziffern 4.2, 4.3 und 4.4 wie folgt geändert:
4.2 Beratung von Ärzten gemäß § 15 Berufsordnung, einschl. Prüfung von gesetzlich zugelassenen Forschungsvorhaben mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe 250,00 bis 2.000,00 €
4.3 Prüfung klinischer Versuche nach Transfusionsgesetz, Röntgen- und Strahlenschutzverordnung, Bioäquivalenzprüfungen 250,00 bis 2.000,00 €
4.4 Verfahren für Studien gemäß § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 MPG 50,00 bis 4.000,00 €

(4) Punkt 5 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a)   Das Wort „Arzthelferinnenausbildung“ wird ersetzt durch die Worte „Ausbildung Medizinische(r) Fachangestellte(r)“
b)   Die Gebührenziffern werden wie folgt geändert:
5.1 Verzeichnis der Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
5.1.1 Eintragung eines Berufsausbildungs- und Umschulungsvertrages 25,00 bis 50,00 €
5.1.2 Änderung oder Löschung einer Eintragung 15,00 bis 25,00 €
5.1.3 Kürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, einschl. Eintragung der Veränderung in das Verzeichnis 20,00 bis 52,00 €
5.2 Prüfungen
5.2.1 Zwischenprüfung einschließlich Bescheinigung 40,00 bis 75,00 €
5.2.2 Abschlussprüfung einschl. Zulassung und Zeugnis 95,00 bis 190,00 €
5.2.3 Wiederholungsprüfung einschl. Zeugnis 95,00 bis 190,00 €
5.2.4 Ausstellen eines Zeugnisses in englisch- oder französischsprachiger Übersetzung 15,00 bis 65,00 €
c) Die Gebührenziffern werden ergänzt durch den Punkt
5.3 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen für den Beruf Medizinische(r) Fachangestellte(r) bis 600,00 €

(5) Im Punkt 6 werden die Ziffern 6.1 und 6.2 wie folgt geändert:
6.1 Prüfung von Röntgenaufnahmen und Aufzeichnungen sowie Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition nach der Röntgenverordnung 50,00 bis 360,00 €
6.2 Überprüfung der Anwendung diagnostischer Referenzwerte und Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition nach der Strahlenschutzverordnung 250,00 bis 3.600,00 €

(6) Im Punkt 7 werden die Ziffern 7.2, 7.3 und 7.4 wie folgt geändert bzw. neu gefasst:
7.2 Gebühr für die Durchführung des Deutsch-Sprachtests bei ausländischen Ärztinnen und Ärzten 300,00 €
7.3 Gebühr für die Genehmigung der i.V.F. nach § 121a SGB V 29,00 bis 3.019,00 €
7.4 Gebühr für die Zulassung und Überwachung von Gelbfieberimpfstellen 29,00 bis 3.019,00 €

§ 2
Die Satzung tritt ab 01.01.2015 in Kraft.

Ausfertigung:
Magdeburg, den 01. Dezember 2014

Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin