Neue Prüfungs- und Seminarräume für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten (MFA)
Rechtzeitig vor der Winterprüfung 2014/2015 konnten neue Prüfungsräume für die MFA-Prüfungen in Betrieb genommen werden. Es wurden hierzu zwei „Mini-Arztpraxen“ eingerichtet – mit Anmeldetresen, Arbeitsstrecke zur Blutabnahme sowie Vorbereiten von Spritzen und Verbänden. Für die Prüflinge steht ein Vorbereitungsraum zur Verfügung.
Während der prüfungsfreien Zeit werden die Räume für die wöchentlich stattfindenden ausbildungsbegleitenden praktischen Übungen genutzt. Es stehen jetzt ein Raum für den EKG-Kurs mit Projektionsmöglichkeit, ein Raum für den Notfallkurs sowie Räume für die praktischen Übungen Verbände, Labor, Injektionen/Infusionen zur Verfügung. Für die Mitarbeiterinnen des Referates MFA sind die neuen Räume eine wesentliche Entlastung, weil das bisher mehrmals wöchentlich erforderliche Ein-, Aus- und Umräumen von normalen Seminar- und Beratungsräumen der Kammer entfällt.
Abschlussprüfung Sommer 2015
Die Abschlussprüfung der Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn 2012 findet zu folgenden Terminen statt:
- Schriftliche Prüfung: Samstag, 09.05.2015, 8.00 Uhr
- Praktische Prüfung: in der Zeit vom 08.06.2015 bis 30.06.2015
Der genaue Termin der praktischen Prüfung wird den Auszubildenden am Tag der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die praktische Prüfung umfasst 70 Minuten. In dieser Zeit absolviert der Prüfling eine komplexe Prüfungsaufgabe (55 Minuten) und ein anschließendes Fachgespräch (15 Minuten).
Um die Einteilung für die Prüfung vornehmen zu können, muss die Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung bis spätestens zum 28.02.2015 erfolgen.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Antrages darauf, dass die in der Ausbildungspraxis aufgetretenen Fehlzeiten unbedingt eingetragen werden müssen. Der erforderliche Antrag wurde den Auszubildenden in der Berufsbildenden Schule durch die Ausbildungsberaterin rechtzeitig ausgehändigt.
Auszubildende, die die Möglichkeit nutzen möchten die Abschlussprüfung sechs Monate vor dem Ausbildungsende abzulegen und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Zwischenprüfung abgelegt haben, fordern den Antrag bitte bei der Ärztekammer ab.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Medizinische/r Fachangestellte/r
Gemäß § 45 des Berufsbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung.
Nachstehende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Abschlussprüfung bis zu sechs Monate vor Ausbildungsende absolviert werden.
- Der Notendurchschnitt aller Berufsschulzeugnisse darf nicht schlechter als 2,0 sein, wobei keine Einzelnote in den berufsbezogenen Lernbereichen schlechter als 2,4 sein darf.
- Die Leistungsbewertung des Ausbilders (Arztes) soll die Note „Gut“ ergeben.
- Der Ausbildungsnachweis muss einen überdurchschnittlichen Ausbildungsstand dokumentieren und wahrscheinlich machen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplanes bis zum Prüfungstermin vermittelt worden sind und eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme möglich erscheint.
- Die Teilnahme an der erforderlichen Zwischenprüfung muss erfolgt sein.
- Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss absolviert sein.
Fremdsprachige Zeugnisse
Gemäß § 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes können die Auszubildenden den Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses in englischsprachiger und/oder französischsprachiger Übersetzung stellen. Dieser Antrag erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Da die Abschlussprüfung für die Auszubildenden gebührenfrei ist, werden die Kosten für die Übersetzungen (25,00 € je Übersetzung) dem Ausbilder mit in Rechnung gestellt.
Abschlussprüfung Sommer 2015 – Freisprechung
Die Freisprechung findet am Mittwoch, 08.07.2015, um 14.00 Uhr, in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, statt.
Die Einladung für die Freisprechung erhalten die Prüfungsteilnehmer am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung, am 09.05.2015.

Fotos: ÄKSA