Kammerwahl 2015In diesem Heft finden Sie die Bekanntmachung der Präsidentin zur Wahl der Kammerversammlung für die VII. Wahlperiode 2016-2021.

Die 37 Mitglieder der Kammerversammlung sind für die kommenden 5 Jahre im März 2016 neu zu wählen. Gewählt wird in den sechs Wahlkreisen:
Wahlkreis Nord: Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde und Jerichower Land,
Wahlkreis Ost: Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau,
Wahlkreis West: Landkreise Harz und Salzlandkreis,
Wahlkreis Süd: Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis,
Wahlkreis Halle (Saale), Wahlkreis Magdeburg.

Wahlberechtigt zur Kammerversammlung sind gemäß § 9 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) alle Kammerangehörigen außer denjenigen,
-    die unter Betreuung i. S. des § 1896 BGB stehen oder
-    infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Wählbar ist jedes wahlberechtigte Kammermitglied mit Ausnahme derjenigen, die am Wahltag
-    infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter nicht besitzen,
-    infolge berufsgerichtlicher Entscheidungen das passive Berufswahlrecht nicht besitzen,
-    hauptberuflich bei der Kammer oder der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind (§ 10 KGHB-LSA).

Sein aktives und passives Wahlrecht ausüben kann aber nur der/die Wahlberechtigte, der oder die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, und nur in dem Wahlkreis, in dessen Wählerverzeichnis er oder sie geführt wird.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis richtet sich gemäß
§ 9 Abs. 3 der Wahlordnung (WO) nach dem Ort der beruflichen Haupttätigkeit (Dienstadresse). Nur wenn diese nicht oder nicht mehr gegeben ist, richtet sie sich nach dem Hauptwohnsitz (Privatadresse). Freiwillige Mitglieder sind in das Wählerverzeichnis einzutragen, welches ihrer letzten Dienstanschrift entspricht.

Wir bitten daher, Änderungen der Dienst- und/oder der Privatadresse rechtzeitig anzuzeigen bzw. die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu der in der Bekanntmachung angegebenen Zeit und des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis zu nutzen.

Nach Auslegung der Wählerverzeichnisse und Ablauf der Einspruchsfrist tritt der Wahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zum Schließen der Wählerverzeichnisse zusammen. Nach der Zahl der dann eingetragenen Wahlberechtigten bestimmt sich auf der Grundlage des d`Hondtschen Verfahrens (Höchstzahlverfahren) die Zahl der in den Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung (§ 2 Abs. 4 WO).

Weitere Informationen, u. a. das KGHB-LSA und die Wahlordnung, finden Sie auf unseren Internetseiten:
www.aeksa.de.

 

Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die VII. Wahlperiode (2016-2021)

I. Hiermit gebe ich gemäß § 8 der Wahlordnung, beschlossen von der Kammerversammlung am 17.04.2004 (Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 10/2004 S. 6 ff), zuletzt geändert durch die
3. Satzung zur Änderung der Wahlordnung, beschlossen am 25.04.2015 (Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 05/2015, S. 16) bekannt:

1.    Dauer und Ende der Wahlzeit gemäß § 5 Abs. 1 Wahlordnung: 01.03. bis 31.03.2016, 16.00 Uhr,

2.    Namen der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin sowie die Namen der Beisitzer und Beisitzerinnen im Wahlausschuss und deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen:
    Wahlleiterin: Frau Kathleen Hoffmann
    Stellv. Wahlleiterin: Frau Annett Montes de Oca
    Beisitzer und Beisitzerinnen:
    Frau Dr. med. Renate Deike
    Frau Dr. med. Gitta Kudela
    Herr Dr. med. Matthias Prüßing
    Herr Dr. med. Rüdiger Schöning
    Stellvertreter und Stellvertreterinnen:
    Frau Dr. med. Manuela Wolf
    Herr Dr. med. Hans-Jochen Bernstein
    Herr Dr. med. Hildebrandt Deike
    Herr Dr. med. Hans-Werner Purkert

3.    Anschrift des Wahlausschusses:
    Wahlausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
    Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg

II.    Gemäß § 10 Abs. 2 der Wahlordnung gebe ich bekannt, dass die Wählerverzeichnisse in der Zeit vom

05.10.2015 – 09.10.2015

ausliegen. Wahlberechtigte können zu den nachfolgend angegebenen Zeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis ihres Wahlkreises nehmen:

Wahlkreise Nord, West und Magdeburg
in der Landesgeschäftsstelle,
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg,
Tel.: (03 91) 60 54 6
Öffnungszeiten:
Montag/Dienstag/Donnerstag    8.00 –    16.00 Uhr
Mittwoch    8.00 –    18.00 Uhr
Freitag    8.00 –    13.00 Uhr

Wahlkreis Ost
in der Geschäftsstelle Dessau,
Akazienwäldchen 8, 06844 Dessau
Tel.: (03 40) 21 31 75

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch    10.00 –    15.00 Uhr
Donnerstag    13.00 –    17.00 Uhr
Freitag    10.00 –    12.00 Uhr

Wahlkreise Süd und Halle
in der Geschäftsstelle Halle,
Am Kirchtor 9, 06108 Halle,
Tel.: (03 45) 3 88 09 96
Öffnungszeiten:
Montag/Dienstag/Donnerstag    08.00 –    12.00 Uhr     und    13.00 –    16.00 Uhr
Mittwoch        10.00 –    12.00 Uhr   und    13.00 –    18.00 Uhr
Freitag        08.00 –    12.00 Uhr

Ein Kammermitglied, welches das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies durch Einspruch geltend machen. Der Einspruch ist bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist, d. h. bis zum 16.10.2015, bei der Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt schriftlich einzulegen und unter Beibringung der Beweismittel zu begründen.

Der Einspruch ist zu richten an die
Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Frau Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

III. Der Vorstand hat gemäß § 30 der Wahlordnung folgende Besetzung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen:

Vorsitzender: RA Marcus Bondick
Stellvertreter: RA Lutz Böhme
Beisitzer oder Besitzerinnen:
Dr. med. Maike Hartmann
Dr. med. Heike Schlawin
Dr. med. Norbert Beck
Dipl.-Med. Burkhard Link
Stellvertreter oder Stellvertreterinnen:
Dr. med. Barbara Knittel
Dr. med. Walter Asperger
Dr. med. Roger Klotz
Prof. Hermann Seeber

Magdeburg, den 20.05.2015

Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin