Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie in Sachsen-Anhalt
Durch die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ der Bundesärztekammer vom November 2005 sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin festgelegt.
Für das Jahr 2015 müssen bis zum 15.03.2016 alle Einrichtungen (Krankenhäuser, Labore, Praxen), die ≥ 50 Erythrozytenkonzentrate und/oder Plasmaderivate für Hämostasestörungen oder aber < 50 Erythrozytenkonzentrate / Jahr, jedoch nicht ausschließlich durch den ärztlichen Leiter und /oder bei mehr als 1 Patienten gleichzeitig verabreichen, einen vom entsprechend qualifizierten Qualitätsbeauftragten unterschriebenen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen bei der zuständigen Ärztekammer einreichen. Das hierfür ausschließlich zu verwendende erforderliche Formular wird Ihnen von der Abteilung Qualitätssicherung rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist zeitgleich an den Träger der Einrichtung zu senden.