Entsprechend der Gesetzgebung sichern die Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und nach Strahlenschutzverordnung seit Jahren in Sachsen-Anhalt die Einhaltung der Qualitätsstandards im Strahlenschutz für unsere Patienten. Die Prüfungsinhalte und Prüfungsumfänge sind im Wesentlichen durch die Richtlinie „Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen“ bestimmt. Diese Richtlinie wurde im Juni 2015 umfangreich novelliert. Im Ergebnis dieser Überarbeitung haben sich die Prüfungsumfänge sowohl für die Prüfungen der Patientenunterlagen, als auch der technischen Parameter merklich erhöht. Mit Novellierung der o. g. Richtlinie und mit der Herausgabe der aktualisierten Diagnostischen Referenzwerte für die Röntgendiagnostik im Juni 2016 wurde den neuen erweiterten Möglichkeiten in der Anwendung der medizinischen Radiologie Rechnung getragen und weitere Verfahren bzw. Differenzierungen in den diagnostischen und interventionellen Verfahren in die regelmäßige Prüfung einbezogen.
So erhöhten sich für die Ärztliche Stelle Röntgen beispielsweise die zu prüfenden Patientenunterlagen innerhalb der letzten 2 Jahre auf mehr als das 4-fache gegenüber der bisher üblichen Praxis. Es ergibt sich für Sachsen-Anhalt nunmehr, ein Jahr nach Novellierung der Richtlinie, dass der Mehraufwand mit den bisherigen Gebühren nicht kostendeckend getragen werden kann. Nach mehr als 6 Jahren konstanter Gebühren besteht die Notwendigkeit, zur Kostendeckung die Gebühren für die Leistungen der Ärztlichen Stelle Röntgen dem derzeitig notwendigen Aufwand entsprechend anzupassen. Diese Gebührenanpassung zum 01.01.2017 dient der vollumfänglichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung des Strahlenschutzes für unsere Patienten.
Auch für die Ärztlichen Stellen Nuklearmedizin und Strahlentherapie ist der Prüfaufwand durch neue und individualisierte Behandlungstechniken angestiegen, so dass erstmalig seit 2006 zum 01.01.2017 auch hier eine Gebührenanpassung erforderlich ist. Alle Gebühren liegen nach wie vor innerhalb der durch die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO-LSA) vorgegebenen Gebührenspannen.
Die Gebühren werden wir folgt angepasst.
1. Ärztliche Stelle Röntgen
Gebührenziffer | Gebühr bis 31.12.2016 | Gebühr ab 01.01.2017 |
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Vollprüfung (je Anwendungsgerät ) | 180,00 € | 200,00 € |
Vollprüfung C-Bögen | 180,00 € | 180,00 € |
Wiederholungsprüfung technische Parameter | 130,00 € | 140,00 € |
Wiederholungsprüfung Patientenaufnahmen | 110,00 € | 140,00 € |
Knochendichtemessung | 50,00 € | 50,00 € |
2. Ärztliche Stelle Nuklearmedizin
Gebührenziffer | Gebühr bis 31.12.2016 | Gebühr ab 01.01.2017 |
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Vollprüfung je Kamera | 375,00 € | 670,00 € |
Wiederholungsprüfung (Vollprüfung) | 375,00 € | 670,00 € |
Wiederholungsprüfung (Teilprüfung) | 150,00 € | 250,00 € |
Therapiezuschlag | 800,00 € | 1000,00 € |
3. Ärztliche Stelle Strahlentherapie
Gebührenziffer | Gebühr bis 31.12.2016 | Gebühr ab 01.01.2017 |
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Grundgebühr je Einrichtung | 2000,00 € | 3000,00 € |
Gebühr je weiterem Beschleuniger | 250,00 € | 500,00 € |
Prüfung von Orthovolgeräten | 1000,00 € | 1500,00 € |