Entschließung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Im Sinne der Patientensicherheit sollten die Patienten darauf vertrauen können, dass ihnen ein gut aus-, weiter- und fortgebildeter Heilberufler gegenüber sitzt, der eine wissenschaftlich fundierte Behandlung durchführt.

Derzeit haben Patienten bei alternativen Heilbehandlungen, Naturheilverfahren und Homöopathie die Wahl zwischen Ärzten und Heilpraktikern. Sie müssen davon ausgehen können (die meisten tun das automatisch), dass diese Therapien unter vergleichbaren Qualitätskriterien erfolgen und dass zu jeder Zeit ihre Sicherheit gewährleistet ist. Kann man davon unter den derzeit geltenden Bedingungen ausgehen?

Ärzte erwerben ihre Heilerlaubnis nach einem erfolgreich absolvierten mindestens sechsjährigen Studium. Für die Qualifikation als Facharzt bedarf es einer weiteren mehrjährigen Weiterbildung und Prüfung. Daneben besteht für alle Ärzte eine Fortbildungspflicht.

Neben Ärzten dürfen auch Heilpraktiker die Heilkunde ausüben. Die Zulassung als Heilpraktiker erfolgt beim Gesundheitsamt nach einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung (entsprechend dem RdErl. des MS vom 23.07.2013).

Aktuell gibt es Bestrebungen für ein einheitliches Zulassungsverfahren für Heilpraktiker. Diese wurden unlängst vom „Münsteraner Kreis“, aber auch von der Bundesärztekammer als unzureichend moniert. Diese Kritik ist nicht unbegründet. Es ist zu befürchten, dass derart deutliche Unterschiede in der Ausbildung den Patienten oft nicht klar sind. Gleichzeitig spiegelt sich der Qualitätsunterschied nicht in den Grenzen des erlaubten Tätigkeitsumfangs der Heilpraktiker wider. Auf dem 120. Deutschen Ärztetag wurde bereits eine Begrenzung des Tätigkeitsumfangs der Heilpraktiker durch Ausschluss aller invasiven Maßnahmen und der Krebsbehandlung gefordert. Hierzu müsste das Heilpraktikergesetz (HPG) geändert werden.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt spricht sich für eine Begrenzung des Tätigkeitsumfangs der Heilpraktiker und für die Änderung des Heilpraktikergesetzes aus.