Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

Telefonische Sprechzeiten der Abteilung Weiterbildung: Mo. bis Do. 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

Im Monat November konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

Facharzt für Allgemeinmedizin
Dr. med. Klaus-Dieter Becker, Schönburg
Liudmila Dementieva, Wintersdorf
Franziska Krause, Halle (Saale)

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Das Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA)“ informiert: Tarifabschluss 2020

Am 08.12.2020 einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten – AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e. V. – VmF) in der zweiten Tarifrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023, auf einen aktualisierten Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 sowie auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit mit Gültigkeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.

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1. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte“

Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 16.09.2020 und die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 10.10.2020 beschlossen:

I.    Die auf Grund des Beschlusses ihres Berufsbildungsausschusses vom 04.10.2006 und des Beschlusses der Kammerversammlung vom 04.11.2006, geändert durch Beschluss vom 03.11.2007, erlassene Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte“ der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (veröffentlicht Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft 1/2008, S. 16 ff.) wird wie folgt geändert:

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Haushaltsabschluss 2020

Aufgrund des Haushaltsabschlusses für das Jahr 2020 bitten wir alle Reisekosten- und sonstigen Abrechnungen, die das Jahr 2020 betreffen, bis spätestens 28. Februar 2021 bei der Ärztekammer einzureichen. Später eingehende Abrechnungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Heike Schulze
Referatsleiterin Buchhaltung

Umsetzung der Richtlinie Hämotherapie in Sachsen-Anhalt

Durch die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) der Bundesärztekammer, Gesamtnovelle 2017“, sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin festgelegt.

Entsprechend Punkt 6.4.1.1 der Richtlinie Hämotherapie sind Einrichtungen der Krankenversorgung durch § 15 Transfusionsgesetz gesetzlich zur Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) für die Anwendung von Blutprodukten verpflichtet. In Einrichtungen, in denen Blutprodukte bzw. Plasmaderivate für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) angewendet werden, unterliegt das QS-System der Überwachung durch die Ärzteschaft. In diesem Fall muss pro Einrichtung ein Qualitätsbeauftragter Arzt im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer benannt werden. Dieser sendet jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen (6.4.2.3 der Richtlinie) für das Vorjahr gleichzeitig an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung.

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