
Wer für die Kammerversammlung für die VIII. Wahlperiode (2021-2026) kandidieren möchte, kann dies noch tun. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 01.02.2021 ab.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge und die beizufügende Einverständniserklärung der Kandidaten sind Formblätter vorgegeben, die zu verwenden sind. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn anderen im Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein. Wahlvorschläge, die nicht innerhalb der Frist eingehen oder den Inhalts- und Formvorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen, sind nicht zuzulassen.
Diese sowie weitere Informationen finden Sie im Dezember-Heft des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt 12/2020 oder unter www.aeksa.de > Arzt > Ihre Kammer > Kammerwahl 2021.
Die Wahlvorschläge sind im Original bei der Wahlleiterin, Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, bis 01.02.2021 einzureichen. Sie können per Post übersandt oder in der Landesgeschäftsstelle abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge findet am 05.02.2021, 13.00 Uhr, in den Räumen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Landesgeschäftsstelle, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, statt. Zu dieser Sitzung werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Ass. jur. Kathleen Holst
Wahlleiterin