Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 10.10.2020
Am 10.10.2020 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.
1. Geschäftsbericht 2019
Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2019 veröffentlicht. Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2019 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.
2. Leistungsanpassungen ab 01.01.2021
Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
2.1 Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages gemäß §§ 5 Absatz 1 e), 18 Absatz 4
„Für das Jahr 2021 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 94,32 € festgesetzt.“
2.2 Leistungsanpassungen ab 01.01.2021
„Die am 31.12.2020 laufenden Renten und die nach § 16 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2021 um 0,5 % erhöht.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 29.10.2020 unter dem Aktenzeichen 14-10800/01 genehmigt.
3. 18. Satzung zur Änderung der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ASO)
Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 13.11.1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 19.10.2019, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 39 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden die Worte
„ ,der jedoch höchstens 3 % über dem durchschnittlichen Zinssatz der Kapitalanlagen des vorangegangenen Geschäftsjahres der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt liegen darf“
gestrichen.
Artikel 2
Die Satzungsänderungen treten am 01.01.2021 in Kraft.
Ausfertigung:
Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 10.10.2020 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.12.2020 unter dem Aktenzeichen 41007_1 die Genehmigung erteilt. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
Magdeburg, 21.12.2020
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin