Am 08.12.2020 einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten – AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e. V. – VmF) in der zweiten Tarifrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023, auf einen aktualisierten Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 sowie auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit mit Gültigkeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.
Die Gehälter werden zum 01.01.2021 um 6 %, ab dem 01.01.2022 um 3 % und ab dem 01.01.2023 um 2,6 % linear erhöht, jeweils bezogen auf die Tätigkeitsgruppe I, siehe Gehaltstarifvertrag § 3 (1).
Auch die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in drei Stufen.
Die Erhöhung der Tarifgehälter soll den MFA-Beruf in der Einkommens-Rangliste mit anderen vergleichbaren Berufen deutlich aufwerten und die Attraktivität der Ausbildung zur MFA steigern. Für gut qualifizierte Medizinische Fachangestellte soll ein Anreiz geschaffen werden, in der ambulanten Versorgung tätig zu bleiben.
Der Gehaltstarifvertrag, der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit für Medizinische Fachangestellte werden im Deutschen Ärzteblatt, auf der Homepage der Bundesärztekammer unter: www.bundesaerztekammer.de/mfa/tarife/ und auch auf der Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Kerstin Uterwedde
Referatsleiterin MFA