Satzung der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 10.04.2021 beschlossen:
Artikel I
Satzung der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
§ 1 Errichtung und Zuständigkeit
In Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Dritten zu schlichten, richtet die Ärztekammer Sachsen-Anhalt eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ein. Die Schlichtungsstelle wird bei Streitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten tätig, denen mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund des Vorwurfs fehlerhafter ärztlicher Behandlung zugrunde liegen, wenn die zu prüfende ärztliche Behandlung im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ab dem 03.10.1990 stattgefunden hat.