Das Patientenrecht auf Einsichtnahme in Fremdbefunde
Obwohl das Recht des Patienten zur Einsicht in seine Patientenakte durch die Rechtsprechung seit Jahren anerkannt ist, wirft die Thematik in der Praxis immer wieder Fragen auf. Dabei geht es u. a. um den Umfang der Einsichtnahme in die Patientendokumentation. Aktuell ist die Frage zum Einsichtsrecht in Fremdbefunde, insbesondere in psychiatrische Befunde, an die Kammer herangetragen worden. Genügt nach der Entwicklung in der Rechtsprechung noch der standardisierte Vermerk auf den Berichten von Kliniken oder Fachkollegen „nicht an Patienten herauszugeben“, um die Einsicht zu verwehren?