Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 06.11.2021
Am 06.11.2021 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.
1. Geschäftsbericht 2020
Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2020 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2020 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.
Aktiva |
TEUR |
Passiva |
TEUR |
Bilanzsumme |
2.418.123 |
Bilanzsumme |
2.418.123 |
I. Immobilien-Direktbestand und |
122.453 |
I. Sicherheitsrücklage |
134.144 |
II. Beteiligungen |
252.012 |
II. Deckungsrückstellung |
2.235.739 |
III. Aktien und Anteile an Wertpapierfonds |
1.355.134 |
III. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen |
44.559 |
IV. Namensschuldverschreibungen |
423.811 |
IV. Sonstige Passiva |
3.681 |
V. Schuldscheinforderungen und Darlehen |
109.796 |
|
|
VI. Sonstige Kapitalanlagen |
140.330 |
||
VII. Sonstige Aktiva |
14.587 |
Erträge |
TEUR |
Aufwendungen |
TEUR |
Summe |
226.345 |
Summe |
226.345 |
I. Beiträge |
130.094 |
I. Aufwendungen für Versicherungsfälle |
70.160 |
II. Erträge aus der Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen |
21.300 |
II. Zuweisungen zur Sicherheitsrücklage |
6.377 |
III. Erträge aus Immobilien und grundstücksgleichen Rechten |
3.509 |
III. Zuweisungen zur Deckungsrückstellung |
106.285 |
IV. Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen |
71.414 |
IV. Zuweisungen zur Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen |
34.180 |
V. Sonstige Erträge |
28 |
V. Abschreibungen auf Kapitalanlagen |
4.723 |
VI. Personal-/Sachkosten |
4.591 |
||
VII. Sonstige Aufwendungen |
29 |
2. Leistungserhöhungen ab 01.01.2022
Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
2.1 Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages gemäß §§ 5 Absatz 1 e), 18 Absatz 4 Satz 1 ASO ab 01.01.2022
„Für das Jahr 2022 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 94,79 € festgesetzt.“
2.2 Leistungsanpassungen ab 01.01.2022
„Die am 31.12.2021 laufenden Renten und die nach
§ 16 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2022 um
0,5 % erhöht.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 16.12.2021 unter dem Aktenzeichen 37-43547-1 genehmigt.
3. 19. Satzung zur Änderung der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ASO)
Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 13. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 10. Oktober 2020, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 43 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Worte „Vorschriften über das Sicherungsvermögen nach § 215 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)“ werden durch die Worte „gesetzlichen Vorschriften, den dazu erlassenen Verordnungen sowie den danach erlassenen Anordnungen der Versicherungsaufsichtsbehörde“ ersetzt.
Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Ausfertigung:
Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 06. November 2021 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 26. November 2021 unter dem Aktenzeichen 24-41007-4/2/8370/2021 die Genehmigung erteilt. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
Magdeburg, 08. Dezember 2021
Prof. Dr. med. habil. Uwe Ebmeyer
Präsident