Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 06.11.2021

Am 06.11.2021 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.

1. Geschäftsbericht 2020

Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2020 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2020 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.

Aktiva

TEUR

Passiva

TEUR

Bilanzsumme

2.418.123

Bilanzsumme

2.418.123

I. Immobilien-Direktbestand und
Immobilienfonds

122.453

I. Sicherheitsrücklage

134.144

II. Beteiligungen

252.012

II. Deckungsrückstellung

2.235.739

III. Aktien und Anteile an Wertpapierfonds

1.355.134

III. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen

44.559

IV. Namensschuldverschreibungen

423.811

IV. Sonstige Passiva

3.681

V. Schuldscheinforderungen und Darlehen

109.796

 

 

VI. Sonstige Kapitalanlagen

140.330

   

VII. Sonstige Aktiva

14.587

   

 

Erträge

TEUR

Aufwendungen

TEUR

Summe

226.345

Summe

226.345

I. Beiträge

130.094

I. Aufwendungen für Versicherungsfälle

70.160

II. Erträge aus der Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen

21.300

II. Zuweisungen zur Sicherheitsrücklage

6.377

III. Erträge aus Immobilien und grundstücksgleichen Rechten

3.509

III. Zuweisungen zur Deckungsrückstellung

106.285

IV. Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen

71.414

IV. Zuweisungen zur Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen

34.180

V. Sonstige Erträge

28

V. Abschreibungen auf Kapitalanlagen

4.723

   

VI. Personal-/Sachkosten

4.591

   

VII. Sonstige Aufwendungen

29

 

2. Leistungserhöhungen ab 01.01.2022

Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

2.1 Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages gemäß §§ 5 Absatz 1 e), 18 Absatz 4 Satz 1 ASO ab 01.01.2022

„Für das Jahr 2022 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 94,79 € festgesetzt.“

2.2 Leistungsanpassungen ab 01.01.2022

„Die am 31.12.2021 laufenden Renten und die nach
§ 16 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2022 um
0,5 % erhöht.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 16.12.2021 unter dem Aktenzeichen 37-43547-1 genehmigt.

3. 19. Satzung zur Änderung der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ASO)

Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 13. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 10. Oktober 2020, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 43 wird wie folgt geändert:

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Worte „Vorschriften über das Sicherungsvermögen nach § 215 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)“ werden durch die Worte „gesetzlichen Vorschriften, den dazu erlassenen Verordnungen sowie den danach erlassenen Anordnungen der Versicherungsaufsichtsbehörde“ ersetzt.

Artikel 2

Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Ausfertigung:

Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 06. November 2021 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 26. November 2021 unter dem Aktenzeichen 24-41007-4/2/8370/2021 die Genehmigung erteilt. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

Magdeburg, 08. Dezember 2021

Prof. Dr. med. habil. Uwe Ebmeyer
Präsident