Aufgrund des Haushaltsabschlusses für das Jahr 2021 bitten wir alle Reisekosten- und sonstigen Abrechnungen, die das Jahr 2021 betreffen, bis spätestens 28. Februar 2022 bei der Ärztekammer einzureichen. Später eingehende Abrechnungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Heike Schulze
Referatsleiterin Buchhaltung