Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt stellt sich vor
In der Abteilung Qualitätssicherung werden qualitätssichernde Aktivitäten, die von der Ärztekammer selbst oder als gesetzlich geregelte oder vertraglich vereinbarte Auftragsleistung durchgeführt werden, gebündelt. Diese Aktivitäten möchten wir nachfolgend kurz vorstellen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Dr. Manuela Wolf | Abteilungsleitung |
Evelyn Kranke | Geschäftsstelle der LAG |
Christian Denecke | Geschäftsstelle der LAG |
Franziska Jaberin | Geschäftsstelle der LAG |
Sarah Schliefke | Geschäftsstelle der LAG |
Elke Menzel | Ärztliche Stellen |
Silvia Schumann | Ärztliche Stellen |
Ärztliche Stellen
Die Ärztlichen Stellen nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung prüfen im Bereich der radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin als Pflichtaufgabe nach Weisung die Einhaltung vorgegebener Regeln und Standards mit dem Ziel, den Umgang mit Röntgen- und anderen Strahlenarten und radioaktiven Stoffen in der Diagnostik und der Behandlung sicher zu machen. Dabei steht der Strahlenschutz für Patientinnen und Patienten und Personal an vorderster Stelle. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Im Rahmen ihres Prüfauftrages sind die Ärztlichen Stellen von ihren Trägern fachlich unabhängig. Die zentrale Aufgabe besteht in der Beratung radiologisch, strahlentherapeutisch und nuklearmedizinisch Tätiger. Ärztliche Stellen sind die einzigen Organisationen, die alle Aspekte (technisch und medizinisch) radiologischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedizinischer Leistungen im Zusammenhang betrachten und bewerten.
Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen-Anhalt
Die Geschäftsstelle besorgt die Geschäfte des Lenkungsausschusses der Landesarbeitsgemeinschaft gem. Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) und führt umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen in den medizinischen Einrichtungen unseres Bundeslandes durch.
QS Hämotherapie
Auf der Basis des Transfusionsgesetzes und einer Richtlinie der Bundesärztekammer prüft unsere Abteilung im Bereich der Hämotherapie Einrichtungen, die Blut oder Blutprodukte anwenden. Die Einrichtungen müssen ein Qualitätsmanagementsystem vorhalten und der Ärztekammer jährlich in einem Qualitätsbericht die Ergebnisse interner Überprüfungen anzeigen. Für Einrichtungen mit einer jährlichen Transfusion von bis zu 50 Erythrozytenkonzentraten gelten Sonderregelungen. Alle Einrichtungen, die hämatopoetische Stammzellzubereitungen anwenden, sind gem. der „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen“ verpflichtet, ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem vorzuhalten. Die Landesärztekammern haben die Aufgabe, die Einhaltung der Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen zu überprüfen.
Ausschuss Qualitätssicherung
Qualitätssicherung im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit ist von jeher ureigenstes Interesse des Berufsstandes. Die Betreuung des Ausschusses Qualitätssicherung als gewähltes Organ der Kammerversammlung obliegt der Abteilung Qualitätssicherung. Die vornehmliche Aufgabe des Ausschusses besteht in der Unterstützung und Beratung des Vorstandes bei qualitätsrelevanten berufsständischen und berufspolitischen Themen wie z. B. einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung gemäß § 136 SGB V, internes Qualitätsmanagement gemäß § 135a SGB V, Patientensicherheit, Risikomanagement, CIRS oder Fehlermanagement.
Peer Review
Peer Reviews sind eine besondere Form des kollegialen Austauschs. So lassen sich im Gespräch auf Augenhöhe medizinische Sachverhalte analysieren, Verbesserungspotentiale ausloten und Lösungsansätze aufzeigen – ein Verfahren, von dem sowohl diejenigen profitieren, die „Peers zum Besuch ihrer Klinik einladen als auch die, die als „Reviewer“ die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen kritisch-konstruktiv betrachten. In Sachsen-Anhalt hat die Ärztekammer die Koordination ärztlicher Peer Reviews übernommen. Dabei konzentrieren sich die Reviews derzeit ausschließlich auf den intensivmedizinischen Bereich.
QS Repromed
QS Repromed als bundeseinheitliches datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren der reproduktionsmedizinischen Versorgung ermöglicht einen Vergleich der Zentrumsergebnisse. Der Bewertung der Ergebnisse und dem Dialog mit den Einrichtungen widmet sich die IVF-Kommission unter administrativer Betreuung der Abteilung Qualitätssicherung.
Weitere Aufgaben der Abteilung QS sind die Zulassung und Überwachung von Gelbfieberimpfstellen, Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach §121a SGB V, die aktive Mitwirkung im Netzwerk Hygiene Sachsen-Anhalt und im Netzwerk Kinderschutz Sachsen-Anhalt.
In den kommenden Ausgaben des Ärzteblattes wird die Vorstellungsserie der Abteilungen der Ärztekammer fortgesetzt.
Foto: ÄKSA