Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 23. April 2022 beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 10.04.2021, wird wie folgt geändert:
1. In Paragraf 7 wird
a) in Abs. 2 nach dem Wort „ist“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und wie folgt ergänzt:
„d) wenn wegen desselben Sachverhaltes bereits ein Schlichtungsantrag gestellt worden ist.
b) an Absatz 4 folgender Satz angefügt:
„Das Verfahren kann eingestellt werden, wenn der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 8 nicht nachkommt.“
2. In Paragraf 9 wird
a) folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Für die Antragstellung ist das von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt bereit gestellte Online-Portal zu nutzen.“
b) Die Absätze 2 bis 7 werden Absätze 3 bis 8.
c) Es wird folgender Absatz 9 angefügt:
„(9) Nach Abschluss des Verfahrens werden das oder die Gutachten und die abschließende Bewertung für drei Jahre, alle übrigen Verfahrensunterlagen für drei Monate aufbewahrt und nach Ablauf dieser Fristen vernichtet.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.05.2022 in Kraft.
Ausfertigung:
Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 23.04.2022 beschlossen.
Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Magdeburg, den 27.04.2022
Prof. Dr. med. habil. Uwe Ebmeyer
Präsident