
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt stellt sich vor:
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist die zuständige Stelle für die Ausbildung und Umschulung der Medizinischen Fachangestellten und nimmt Informations-, Beratungs-, Aufsichts- und Prüfungsfunktionen wahr.
Die Mitarbeiterinnen des Referates MFA
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sind zuständig für die Ausbildung und Umschulung der Medizinischen Fachangestellten in Sachsen-Anhalt.
Seit 1990 haben über 6.500 Arzthelfer/innen bzw. Medizinische Fachangestellte erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen
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informieren und beraten bei Anfragen rund um das Berufsbild.
Neben den Beratungen und der Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit den Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnissen erhalten Interessenten auch Informationen über die Website der Ärztekammer, über das Ärzteblatt, über Informationsbroschüren/Bücher oder auch auf Berufsbildungsmessen.
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arbeiten zu Fragen der dualen Ausbildung/Umschulung mit den Ärzten und Mitarbeitern der ausbildenden Stellen, mit Lehrern und Dozenten der berufsbildenden Schulen und Bildungsträgern zusammen, gern auch vor Ort. So nehmen zum Beispiel die Mitarbeiterinnen an Ausbildersprechtagen teil und führen Vorort-Beratungen in den Klassen der berufsbildenden Schulen und bei den Bildungsträgern durch.
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betreuen die Auszubildenden und Umschüler in der praktischen und theoretischen Berufsausbildung und zu den Prüfungen.
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organisieren und führen in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen die Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. die Freisprechungen durch.
- betreuen die Gremien Berufsbildungs-, Prüfungs-, Zulassungs- und Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss. Der Berufsbildungsausschuss ist für die Belange und die Sicherung der Qualität der Ausbildung zuständig. In wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung ist der Berufsbildungsausschuss anzuhören und zu informieren. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben laut Berufsbildungsgesetz auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Errichtung des Berufsbildungsausschusses. Für die Durchführung der praktischen Abschlussprüfungen der Medizinischen Fachangestellten werden Prüfungsausschüsse, die je Ausschuss aus mindestens drei Prüfern bestehen, von der Ärztekammer aufgestellt. Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss erstellt die Prüfungsaufgaben, die Musterlösungen, die Bewertungshinweise und benennt die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel auf der Grundlage der Ausbildungsordnung.
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führen in Zusammenarbeit mit den Kursleitern ausbildungsbegleitende praktische Übungen durch. Die seit 2003 von der Ärztekammer angebotenen ausbildungsbegleiten-den praktischen Übungen (EKG/Spirometrie, Injektion/Infusion, Labor- einschließlich Urinuntersuchungen, Blutdruck- und Pulsmessung, Verbände, Notfall) sind für viele Auszubildende und Umschüler ein fester Bestandteil.
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bearbeiten Anträge im Bereich der Lehrgangsumschulungen (Erstanträge und Wiedererteilung).
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führen das Berufsausbildungsverzeichnis und Ausbildungsstatistiken.
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setzen die Förderprogramme „Einstiegsqualifizierung für Jugendliche“ und „Weiterbildungsstipendium“ um.
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erstellen Informationsbroschüren und Zuarbeiten für Presseveröffentlichungen, für Beiträge im Ärzteblatt und für Bücher.
- arbeiten in der Ständigen Konferenz der Bundesärztekammer „Medizinische Fachangestellte“ mit.
Kerstin Uterwedde
Referatsleiterin MFA
In den kommenden Ausgaben des Ärzteblattes wird die Vorstellungsserie der Abteilungen der Ärztekammer fortgesetzt.
Fotos: ÄKSA, privat