Das Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA)“ informiert:

Die Zwischenprüfung ist die erste Prüfung, die Auszubildende in der dualen Ausbildung ablegen müssen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten und nach dem Berufsbildungsgesetz eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

In Sachsen-Anhalt findet die Prüfung an einem Dienstagnachmittag im Frühjahr oder Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt. Am Vormittag des Prüfungstages erfolgt der planmäßige Berufsschulunterricht bzw. die reguläre Tätigkeit in der ausbildenden Praxis. Die Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Aufgaben, die innerhalb von 120 Minu-ten zu beantworten sind. Hierzu sind aus den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten die eine (ein Punkt) bzw. die zwei (für jede richtige Antwort ½ Punkt) richtigen Lösungen auszuwählen und anzukreuzen. Die Aufgaben umfassen die von der Ausbildungsverordnung für die Zwischenprüfung festgelegten Prüfbereiche.

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Kenntnisstandes und fließt nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Trotzdem gelten die Regularien der Abschlussprüfung. Diese Prüfung ist ein erster Testlauf unter realen Bedingungen. Erlaubte Hilfsmittel in der Prüfung sind der Taschenrechner, EBM- und GOÄ-Buch. Die Prüfungsfragen für die MFA-Zwischenprüfung in Sachsen-Anhalt erstellt der Prü-fungsaufgabenerstellungsausschuss der Ärztekammer. Er setzt sich aus Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen Fachangestellten und Lehrerinnen und Lehrern der Berufsbildenden Schulen zusammen. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird allen, die an der Ausbildung beteiligt sind (Auszubildende, Ausbilder und Berufsbildende Schule), ca. zwei Wochen nach der Prüfung bekannt gegeben. Besteht der Prüfling die Zwischenprüfung nicht, muss diese nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung (Noten 5 und 6) sollte aber eine „ernste Ermahnung“ für den Prüfling sein, sich intensiver um die Ausbildung und das Verinnerlichen der Ausbildungsinhalte zu bemühen.

Prüfungsbereich Anzahl der Aufgaben Inhalte
1. Arbeits- und Praxishygiene ca. 6 • Umweltschutz
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Arbeits- und Praxishygiene
2. Schutz vor Infektionskrankheiten ca. 7 • Hauptsymptome und Krankheitsbilder
• Infektionsquellen und -wege, Erreger
• Infektionsschutzgesetz, Meldepflicht
• Immunisierung
• Postexpositionsprophylaxe
3. Untersuchungen
und Behandlungen vorbereiten
ca. 25 • Kommunikation mit unterschiedlichen Gesprächspartnern
• gebräuchliche medizinische Fachbezeichnungen: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik und Therapie, medizinische Instrumente und Geräte, Arzneimittelkunde
• Aufbau, Funktion und Erkrankungen des Körpers
• Assistenz bei ärztlicher Diagnostik
• Umgang mit Geräten
• Grundlagen der Arzneimitteltherapie
• Notfall
4. Verwaltungsarbeiten ca. 14 • Gesundheitswesen und Ausbildungsbetrieb
• Berufsausbildung und Ausbildungsvertrag
• Praxisorganisation
• Qualitätssicherung und -management
• Abrechnungswesen
• Materialbeschaffung und -verwaltung
5. Datenschutz und Datensicherheit ca. 8 • Informations- und Kommunikationssysteme
• interner und externer Datenaustausch
• Daten schützen
• Daten eingeben, pflegen, gegen Verlust sichern, aufbewahren

 

Bewertungsmaßstab  Note
100 % – 92 % 1
unter 92 % – 81 % 2
unter 81 % – 67 %  3
unter 67 % – 50 %  4
unter 50 % – 30 % 5
unter 30 % 6

 

Zwischenprüfungen in 2022

Die letzte Zwischenprüfung fand am 15.03.2022 unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und der Maßnahmen der Kontaktminimierung in den Räumen im Haus der Heilberufe in Magdeburg und in den Berufsbildenden Schulen Dessau-Roßlau, Halberstadt und Halle (Saale) statt. An dieser Prüfung nahmen 115 Prüflinge teil. Die nächste Zwischenprüfung ist am 11.10.2022 um 14:00 Uhr in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Magdeburg geplant. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31.07.2022 erfolgt sein. Alle in Frage kommenden Auszubildenden und Umschüler wurden durch die Mitarbeiterinnen des MFA-Referates der Ärztekammer informiert.

Kerstin Uterwedde
Referatsleiterin MFA