Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen informiert:

Nachdem der Betrieb der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern zum 31.12.2021 eingestellt wurde, führen wir unsere Schlichtungsstelle selbstständig fort. Damit erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag aus § 5 Absatz 1 Nr. 8 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA).

Gleichzeitig hat sich ein „Verein zur Schlichtung in Arzthaftpflichtfragen e. V.“ gegründet. Aufgrund von Nachfragen zu diesem Verein und dem Verhältnis zur Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, möchten wir Ihnen einige Informationen zusammenfassen. Der Verein agiert ohne gesetzlichen Auftrag und ohne dass eine Ärztekammer hieran beteiligt ist. Ohne Beteiligung einer Ärztekammer entfällt zugleich die bei uns vorherrschende Kostenteilung zwischen Haftpflichtversicherung und Ärztekammer.

Wie die Kosten für ein objektives Schlichtungsverfahren im Verein getragen werden, kann von uns nicht nachvollzogen werden. Für uns suggeriert der Verein teilweise, dass er die Nachfolge der norddeutschen Schlichtungsstelle darstellen würde. Zudem wird kommuniziert, dass Ärztekammern die Schlichtungsstelle gelegentlich als unliebsamen Annex ansehen würden. Dies trifft weder für die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, noch für andere Ärztekammern zu, mit denen wir uns im regelmäßigen Austausch befinden. Weiter erklärt der Verein, dass zur Wahrung der Objektivität Gutachter ohne geografische Nähe herangezogen werden sollten. Dieser Ansatz unterscheide den Verein von vielen Ärztekammern. Auch dies trifft nicht für unsere Schlichtungsstelle zu, wir greifen auf eine überregionale Gutachterliste zurück und tauschen uns dabei mit anderen Ärztekammern aus. Die Unbefangenheit der Gutachter wird durch uns geprüft. Über die Hintergründe dieser Außendarstellung kann nur spekuliert werden.

Das freiwillige Schlichtungsverfahren, kann von allen Beteiligten abgelehnt werden. Aktuell konnten wir jedoch beobachten, dass ein Haftpflichtversicherer hiervon Gebrauch macht und zugleich an den Antragsteller herantritt und diesem empfiehlt, seinen Antrag erneut bei dem Verein Schlichten statt richten zu stellen, was den Antragsteller verunsicherte. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und Sie weiter unterrichten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Informationen und Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle können Sie hier abrufen:

www.aeksa.de/sst

Ass. jur. Tobias Brehme