Zwischenprüfung Frühjahr 2023

Die Zwischenprüfung ist die erste Prüfung, die Auszubildende und Umschüler in der dualen Ausbildung bzw. Umschulung ablegen müssen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten und nach dem Berufsbildungsgesetz eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Die nächste Zwischenprüfung wird am 14.03.2023 um 14:00 Uhr in den Räumen im Haus der Heilberufe in Magdeburg und in den berufsbildenden Schulen Dessau-Roßlau, Halberstadt und Halle (Saale) stattfinden.

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 15.01.2023 erfolgt sein. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Alle infrage kommenden Auszubildenden/Umschüler und die ausbildenden Ärzte (ggf. auch den Bildungsträgern) werden durch die Mitarbeiterinnen des MFA-Referates der Ärztekammer informiert.

Abschlussprüfung Sommer 2023

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten endet mit einer Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Sie besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen und dem praktischen Teil. Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die drei Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und dauert insgesamt 300 Minuten (120, 120, 60 min). Die praktische Abschlussprüfung dauert maximal 70 Minuten. Für die Durchführung und Abnahme der Prüfungen gilt die von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossene Prüfungsordnung. Die Abschlussprüfung Sommer 2023 findet zu folgenden Terminen statt:

Schriftliche Prüfung: 06.05.2023
Praktische Prüfung: 12. – 26.06.2023

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31.01.2023 erfolgt sein. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Antrages darauf, dass die in der Ausbildungspraxis aufgetretenen Fehlzeiten im Ausbildungsnachweisheft in der Fehlzeitentabelle unbedingt eingetragen werden müssen. Der Antrag für die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird den ausbildenden Ärzten (ggf. auch Bildungsträger) zugesandt.

Auszubildende, die die Möglichkeit nutzen möchten, die Abschlussprüfung sechs Monate vor dem Ausbildungsende abzulegen und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Zwischenprüfung abgelegt haben, fordern den Antrag bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ab.

Gemäß § 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes können Auszubildende einen Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses in englischsprachiger und/oder französischsprachiger Übersetzung stellen. Dieser Antrag erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung. Da die Abschlussprüfung für die Auszubildenden gebührenfrei ist, werden die Kosten für die Übersetzungen dem Ausbilder mit in Rechnung gestellt (Kosten je Übersetzung: 25 Euro).

Die feierliche Zeugnisübergabe findet am 05.07.2023 um 15:00 Uhr in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, statt. Die Einladung für die Freisprechung erhalten die Prüfungsteilnehmer und Lehrer am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse am Tag der praktischen Prüfung.

Kerstin Uterwedde
Referatsleiterin MFA

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