Erwerb neu eingeführter Zusatzbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung vom 01.07.2020
Gemäß § 20 Abs. 7 der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 01.07.2020 (WBO) können Anträge auf Anerkennungen von Arztbezeichnungen, die neu in die WBO aufgenommen wurden, im Rahmen der Übergangsbestimmungen nur innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt werden. Entsprechende Anträge können nur bis zum 30.06.2023 berücksichtigt werden.
Das betrifft folgende neu eingeführte Zusatzbezeichnungen:
- Ernährungsmedizin
- Immunologie
- Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
- Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
- Sexualmedizin
- Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
- Spezielle Kinder- und Jugendurologie.
Für alle Anträge, die nach dem 30.06.2023 bei der Ärztekammer eingehen, muss grundsätzlich die reguläre Weiterbildung entsprechend den Forderungen der WBO nachgewiesen werden.
Auf der Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter http://www.aeksa.de können die WBO 2011 und die WBO 2020 in der Rubrik Arzt/Weiterbildung eingesehen werden.
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Carmen Wagner
Abteilungsleiterin Weiterbildung