Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 19.11.2022

Am 19.11.2022 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.

1. Geschäftsbericht 2021

Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2021 veröffentlicht. Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2021 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.

Aktiva
TEUR Passiva TEUR
I. Immobilien-Direktbestand und
Immobilienfonds
115.869 I. Sicherheitsrücklage 142.291
II. Beteiligungen
338.795 II. Deckungsrückstellung 2.371.514
III. Aktien und Anteile an Wertpapierfonds 1.378.455
III. Rückstellung für künftige
Leistungsverbesserungen
45.966
IV. Namensschuldverschreibungen  466.968 IV. Sonstige Passiva 4.421
V. Schuldscheinforderungen und Darlehen 109.796    
VI. Übrige Kapitalanlagen 139.122    
VII. Sonstige Aktiva
15.187    
Bilanzsumme 2.564.192 Bilanzsumme 2.564.192

 

Erträge TEUR Aufwendungen TEUR
I. Beiträge 137.610 I. Aufwendungen für Versicherungsfälle 76.631
II. Erträge aus der Rückstellung für künftige
Leistungsverbesserungen
21.904 II. Zuweisungen zur Sicherheitsrücklage  8.147
III. Erträge aus Immobilien-Direktbestand
und grundstücksgleichen Rechten
3.887 III. Zuweisungen zur Deckungsrückstellung 135.775
IV. Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen 91.375 IV. IV. Zuweisungen zur Rückstellung für
künftige Leistungsverbesserungen
23.311
V. Sonstige Erträge 37 V. Abschreibungen auf Kapitalanlagen 5.580 
    VI. Personal-/Sachkosten 5.328 
    VII. Sonstige Aufwendungen 41 
Summe 254.813 Bilanzsumme 2.564.192

 

2. Leistungserhöhungen ab 01.01.2023

Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

2.1 Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages gemäß §§ 5 Absatz 1 e), 18 Absatz 4 Satz 1 ASO ab 01.01.2023

„Für das Jahr 2023 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 95,74 € festgesetzt.“

2.2 Leistungsanpassungen ab 01.01.2023

„Die am 31.12.2022 laufenden Renten und die nach § 16 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2023 um 1,00 % erhöht.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 02.01.2023 unter dem Aktenzeichen 37-43547-1 genehmigt.

3. 20. Satzung zur Änderung der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ASO)

Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 13. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 06. November 2021, wird wie folgt geändert:


Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 3 Auskunftspflicht und Erhebungsbefugnis“

b) Satz 1 wird Absatz 1.

c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist befugt, die von der Deutschen Post AG nach § 101a SGB X übermittelten personenbezogenen Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 5a des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) zu erheben.“

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Es wird ein neuer Satz 2 folgenden Wortlauts eingefügt: „2 Die Sitzungen des Aufsichtsrates können unter Nutzung von Telefon- oder Videokonferenztechnik durchgeführt werden.“

bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden vor dem Punkt die Wörter „oder mittels Telefon- oder Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen“ eingefügt.

bb) In Satz 5 werden die Wörter „oder durch Telefon- beziehungsweise Videokonferenz“ gestrichen.

3. § 7 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird das Wort „viermal“ durch das Wort „dreimal“ ersetzt.

b) Es wird ein neuer Satz 3 folgenden Wortlauts eingefügt: „3 Die Sitzungen des Vorstandes können unter Nutzung von Telefon- oder Videokonferenztechnik durchgeführt werden.“

c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und wie folgt geändert: Vor dem Punkt werden die Wörter „oder mittels Telefon- oder Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen“ eingefügt.

d) Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden die Sätze 5 und 6.

e) Der bisherige Satz 6 wird Satz 7 und wie folgt geändert: Nach dem Wort „Umlaufverfahren“ werden die Wörter „oder durch Telefon- beziehungsweise Videokonferenz“ gestrichen.

f) Die bisherigen Sätze 7 und 8 werden die Sätze 8 und 9.


Artikel 2

Die Satzungsänderungen treten am 01. Januar 2023 in Kraft.

Ausfertigung:

Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 19. November 2022 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 unter dem Aktenzeichen 24-41007-4/5/35193/2022 die Genehmigung erteilt. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

Magdeburg, 04. Januar 2023

Prof. Dr. med. habil. Uwe Ebmeyer
Präsident