Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 19.11.2022
Am 19.11.2022 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.
1. Geschäftsbericht 2021
Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2021 veröffentlicht. Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2021 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.
Aktiva |
TEUR | Passiva | TEUR |
I. Immobilien-Direktbestand und Immobilienfonds |
115.869 | I. Sicherheitsrücklage | 142.291 |
II. Beteiligungen |
338.795 | II. Deckungsrückstellung | 2.371.514 |
III. Aktien und Anteile an Wertpapierfonds | 1.378.455 |
III. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen |
45.966 |
IV. Namensschuldverschreibungen | 466.968 | IV. Sonstige Passiva | 4.421 |
V. Schuldscheinforderungen und Darlehen | 109.796 | ||
VI. Übrige Kapitalanlagen | 139.122 | ||
VII. Sonstige Aktiva |
15.187 | ||
Bilanzsumme | 2.564.192 | Bilanzsumme | 2.564.192 |
Erträge | TEUR | Aufwendungen | TEUR |
I. Beiträge | 137.610 | I. Aufwendungen für Versicherungsfälle | 76.631 |
II. Erträge aus der Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen |
21.904 | II. Zuweisungen zur Sicherheitsrücklage | 8.147 |
III. Erträge aus Immobilien-Direktbestand und grundstücksgleichen Rechten |
3.887 | III. Zuweisungen zur Deckungsrückstellung | 135.775 |
IV. Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen | 91.375 | IV. IV. Zuweisungen zur Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen |
23.311 |
V. Sonstige Erträge | 37 | V. Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 5.580 |
VI. Personal-/Sachkosten | 5.328 | ||
VII. Sonstige Aufwendungen | 41 | ||
Summe | 254.813 | Bilanzsumme | 2.564.192 |
2. Leistungserhöhungen ab 01.01.2023
Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
2.1 Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages gemäß §§ 5 Absatz 1 e), 18 Absatz 4 Satz 1 ASO ab 01.01.2023
„Für das Jahr 2023 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 95,74 € festgesetzt.“
2.2 Leistungsanpassungen ab 01.01.2023
„Die am 31.12.2022 laufenden Renten und die nach § 16 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2023 um 1,00 % erhöht.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 02.01.2023 unter dem Aktenzeichen 37-43547-1 genehmigt.
3. 20. Satzung zur Änderung der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ASO)
Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 13. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 06. November 2021, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 3 Auskunftspflicht und Erhebungsbefugnis“
b) Satz 1 wird Absatz 1.
c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist befugt, die von der Deutschen Post AG nach § 101a SGB X übermittelten personenbezogenen Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 5a des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) zu erheben.“
2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Es wird ein neuer Satz 2 folgenden Wortlauts eingefügt: „2 Die Sitzungen des Aufsichtsrates können unter Nutzung von Telefon- oder Videokonferenztechnik durchgeführt werden.“
bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor dem Punkt die Wörter „oder mittels Telefon- oder Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen“ eingefügt.
bb) In Satz 5 werden die Wörter „oder durch Telefon- beziehungsweise Videokonferenz“ gestrichen.
3. § 7 Absatz 6 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird das Wort „viermal“ durch das Wort „dreimal“ ersetzt.
b) Es wird ein neuer Satz 3 folgenden Wortlauts eingefügt: „3 Die Sitzungen des Vorstandes können unter Nutzung von Telefon- oder Videokonferenztechnik durchgeführt werden.“
c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und wie folgt geändert: Vor dem Punkt werden die Wörter „oder mittels Telefon- oder Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen“ eingefügt.
d) Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden die Sätze 5 und 6.
e) Der bisherige Satz 6 wird Satz 7 und wie folgt geändert: Nach dem Wort „Umlaufverfahren“ werden die Wörter „oder durch Telefon- beziehungsweise Videokonferenz“ gestrichen.
f) Die bisherigen Sätze 7 und 8 werden die Sätze 8 und 9.
Artikel 2
Die Satzungsänderungen treten am 01. Januar 2023 in Kraft.
Ausfertigung:
Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 19. November 2022 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 unter dem Aktenzeichen 24-41007-4/5/35193/2022 die Genehmigung erteilt. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
Magdeburg, 04. Januar 2023
Prof. Dr. med. habil. Uwe Ebmeyer
Präsident