Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sieht seit ihrer ersten Fassung vom 29./30. Juni 1991 die Beratung von Forschungsvorhaben zu den damit verbundenen berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen durch eine von der Ärztekammer oder eine sonstige nach Landesrecht gebildete Ethikkommission vor.
Bereits in der zweiten Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 23. November 1991 in Magdeburg wurde die Gründung der Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen. Am 18. März 1992 fand unter Leitung von Herrn Dr. med. Fukala die konstituierende Sitzung der von der Kammerversammlung gewählten Ethikkommission statt. Neben der Beratung von Forschungsvorhaben erarbeitete die Kommission in der Folgezeit Entwürfe für eine Satzung und die Gebührenordnung als Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit.
Das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 1994 enthielt in § 5 Absatz 2 erstmals den ausdrücklichen Auftrag an die Kammer, eine Ethikkommission durch Satzung zu errichten und wies ihr Aufgaben insbesondere bei der Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu. Im Jahr 2004 wurde das Arzneimittelgesetz novelliert. Der Auftrag, Kammermitglieder unter berufsrechtlichen und berufsethischen Aspekten zu beraten, wurde aufgrund der neuen Regelung in den §§ 40-42 des Arzneimittelgesetzes (AMG) in der Fassung vom 6. August 2004 zu einem Verwaltungsakt mit Bewertung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln und der beteiligten Prüfstellen und Prüfärzte. Damit verbunden war ein größeres Haftungsrisiko die Haftung der Träger für die Tätigkeit der Ethikkommission. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ergaben sich gravierende Konsequenzen für die Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Zum 1. Januar 2006 wurde vom Land der neu gegründeten Ethikkommission des Landes Sachsen-Anhalt die Zuständigkeit für die Bewertung von Arzneimittelstudien nach den §§ 40-42 AMG im nicht-universitären Bereich übertragen.
Mit der Änderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) im Jahr 2010 erfuhr die Kommissionsarbeit eine weitere Änderung. Da Klinische Prüfungen von Medizinprodukten nur noch auf elektronischem Wege eingereicht werden und gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten sind, ist die Bearbeitung dieser Studien eine große Herausforderung für die ehrenamtlich tätigen Kommissionsmitglieder. Daneben gehören derzeit gehören die Bewertung von Behandlungsverfahren und Medizinprodukten sowie aufgrund des Strahlenschutzrechts und des Transfusionsrechts für den Bereich außerhalb der Universitäten und Universitätskliniken zu den Aufgaben der Ethikkommission. Sie steht laut ihrer Satzung allen Kammermitgliedern auch zur Beratung in klinisch-ethischen Fragen und bei ethischen Problemen außerhalb der Forschung am Menschen zur Verfügung.

Dies war Anlass für den Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 auch die Thematik der ambulanten Ethikberatung bei der Ethikkommission zu verorten. Vorsitzende der Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt waren von ihrer Gründung bis zum Jahr 2007 der Kinderarzt Dr. med. Ernst Fukala, von 2007 bis 2008 der Internist Prof. Dr. med. habil. Lienhard Otto (†) und von 2008 bis 2021 der Klinische Pharmakologe Dr. med. habil. Dr. rer. nat. Jürgen E. Metzner. Seit 2021 ist Vorsitzende der Ethikkommission die Allgemeinmedizinerin Frau Dr. med. Maike Hartmann.
Derzeit arbeiten in der Ethikkommission neben Ärztinnen und Ärzten auch eine Theologin, eine Ethikberaterin, eine Juristin, ein Mathematiker und ein Kardiotechniker mit. Am 14.12.2022 trafen sich ehemalige und amtierende Mitglieder der Ethikkommission im Beisein des Vizepräsidenten, Herrn Thomas Dörrer, in Halle, um gemeinsam auf die erfolgreiche dreißigjährige Tätigkeit zurück zu blicken und gleichzeitig die zukünftigen Herausforderungen in den Blick zu nehmen.
Die Vorsitzende der Ethikkommission, Frau Dr. Hartmann, begrüßte die Anwesenden und betonte in ihren einführenden Worten, dass unabhängig von allen Veränderungen in den Aufgaben, dem Verfahren oder der Zusammensetzung der Kommission das Wohl der Patientinnen und Patienten im Vordergrund der Arbeit steht. Sie übergab das Wort an Herrn Dr. Metzner.
Herr Dr. Metzner, Gründungsmitglied und ehemaliger Vorsitzender der Ethikkommission, ließ die Geschichte der Ethikkommission in kurzen Worten Revue passieren und nutzte die Gelegenheit, um sich mit bewegenden Worten bei den Anwesenden für die besonders vertrauensvolle und zugewandte Zusammenarbeit zu bedanken. Herr Quast, Domprediger a. D., erinnerte an die zwischenzeitlich verstorbenen ehemaligen Mitglieder der Ethikkommission, Frau Prof. Dr. med. habil Rita Kielstein, Herrn Prof. Dr. med. habil. Wolfgang Weise und Herrn Prof. Dr. med. habil. Lienhard Otto, die durch ihr engagiertes Mitwirken die auch kontroversen Diskussionen in Kommission zu jederzeit besonders bereichert haben.
Einen interessanten Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen gab Frau Anne Sophie Gaillard, seit 2021 Mitglied der Ethikkommission. Ihr liegt die ambulante Ethikberatung besonders am Herzen. Die Ausführungen von Frau Gaillard finden Sie im nachfolgenden Beitrag.
Ass. jur. Kathleen Holst