Aufgrund des Haushaltsabschlusses für das Jahr 2022 bitten wir alle Reisekosten- und sonstigen Abrechnungen, die das Jahr 2022 betreffen, bis spätestens 28. Februar 2023 bei der Ärztekammer einzureichen. Später eingehende Abrechnungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Heike Schulze
Referatsleiterin Buchhaltung