Durch die Medien und Banken sind Sie bereits vielfach zum Thema SEPA (Single Euro Payments Area) informiert. Die Nutzung der SEPA-Zahlungsverfahren wird ab dem 01.02.2014 verpflichtend sein.

Im Rahmen der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in der EURO-Zone wird auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt alle Zahlungen und Einzugsermächtigungen auf das neue SEPA-Verfahren / SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umstellen.

•    Kammermitglieder, welche Zahlungsempfänger sind, werden von der Kammer zur Umstellung auf die SEPA-Zahlung und die damit verbundene Angabe ihrer IBAN und BIC angeschrieben.

•    Einzugsermächtigungen für laufende Rechnungen werden durch die Kammer in SEPA-Basislastschriften umgewandelt. Betreffende Mitglieder erhalten das Lastschriftmandat.

•    Mit der Beitragsveranlagung 2014 wird die Ärztekammer Ihren Mitgliedern dann die Möglichkeit anbieten, die Kammerbeiträge als SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Hierzu bedarf es der Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandates. Dieses wird allen Ärzten in zweifacher Ausfertigung zugehen. Bei Inanspruchnahme des Lastschriftverfahrens muss der Kammer ein Exemplar unterschrieben zurückgesandt werden. Vor Einziehung der Kammerbeiträge werden die betroffenen Ärzte fristgerecht und in geeigneter Weise unterrichtet, dass von dem Konto der Beitrag bzw. die vereinbarten Raten eingezogen werden (Pränotifikation). Ausführliche Informationen erhalten Sie mit dem Versand der Beitragsunterlagen.