Organspende: Widerspruchslösung als erfolgreich gelebtes Konzept der Solidarität einer intakten Gesellschaft – abgelehnt

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Im Bundestag wurde am 16.01.2020 die „Erweiterte Zustimmungslösung“, wobei jede Organspende eine Zustimmung voraussetzt, mit 432 gegen 200 Stimmen angenommen. Die Widerspruchslösung wurde damit abgelehnt. Dabei gibt es keine Gewinner wie man lesen konnte – nur Verlierer: Kranke auf der Warteliste. Eine große Chance wurde vertan, dafür statistisch belegbares, demokratisch legitimiertes Sterben auf der Warteliste fortgeführt.
Mit der Wende hat nicht nur die Treuhand Trittbilder in der Wirtschaft hinterlassen, sondern auch in anderen Bereichen bemühen wir uns im Sinne einer vernünftigen Beseitigung dieser Konturen und Schäden um die weitere innere Einheit in Deutschland. So wurde der uralte Begriff der Poliklinik verteufelt, weitgehend eliminiert und durch das zeitgemäß inhaltlich modernisierte medizinische Versorgungszentrum ersetzt. Gelebte Gegenwart, wie es im Interesse der Patienten gehen kann, bei allen Problemen. Andererseits gab es wieder „Blutbanken“, die in der DDR durch staatliche Regelungen 1962 die Bezeichnungen „Blutspendezentrale“ oder „-Institut“ führten. Zufall oder getrübter Weitblick? Ich zitiere aus dem Standardwerk „Physiologie und Klinik der Bluttransfusion“ von H. Möller (1960) „die amerikanische Bezeichnung ‚Blutbank‘ wird bei uns allgemein abgelehnt. Das Blutbanksystem ist nach dem Prinzip einer Bank eingerichtet mit Kontenführung über ‚Blutschuld‘ und ‚Blutkapital‘. Jede Blutkonserve muß vom Empfänger bezahlt werden, oder durch die Blutspende eines Angehörigen oder Bekannten abgegolten werden“. Dort wollten wir nie hinkommen – weder mit Blut, noch mit Organen – und nach Möglichkeit auch die Organspende von lebenden Angehörigen vermeiden.