Sicherung der Patientenversorgung – alte und neue Lösungsansätze

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unser ärztliches Handeln wird vom allgegenwärtigen und zunehmenden Ärztemangel bestimmt, auch in den nächsten Jahren. WAS TUN?
Die verantwortlichen Politiker in Sachsen-Anhalt beschlossen im Jahr 2019 das Landarztgesetz mit der Einführung der Landarztquote. Dieses Gesetz ist ein Baustein für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, doch bereits jetzt ist absehbar, dass die Absolventenzahlen in ca. 15 Jahren (!!!), wenn die ersten „Landärzte“ ihre Ausbildung beendet haben, keinesfalls ausreichen werden. Und was passiert bei dem allgegenwärtigen Ärztemangel, der ebenso bei niedergelassenen Fachärzten, in Krankenhäusern und im öffentlichen Gesundheitsdienst besteht?
Diskussionen und Absichtserklärungen, die den Ärztemangel als sektorübergreifendes Problem erkennen, dem mit der Bündelung von Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung und Nutzung der (in den Kinderschuhen steckenden) Digitalisierung begegnet werden kann, sind doch für die aktuelle und mittelfristige Sicherung einer qualifizierten Versorgung wenig wert. Hiermit wird nur das unter Sparzwängen seit Jahrzehnten gelebte Prinzip der verbalen Aufgeschlossenheit bei praktizierter Verhaltensstarre fortgesetzt.