Was Mauerfall, Notfallversorgung und ein Dreibein verbindet

Prof. Dr. Uwe Ebmeyer
Prof. Dr. Uwe Ebmeyer

Dass die Grenzöffnung vor nunmehr 30 Jahren für uns alle persönlich und für unseren Beruf tiefgreifende Veränderungen gebracht hat, ist unbestritten. Unbestritten ist auch, dass einiges von dem, was in den ersten Jahren nach dem Mauerfall aus dem DDR Gesundheitssystem nicht übernommen wurde, inzwischen (zumeist unter einem anderen Namen) neu erfunden wurde … oder wird.

Die gemeinsame ambulante Versorgung mehrerer Fachrichtungen in den Polikliniken wird heute in Praxisgemeinschaften und großen MVZ realisiert, aus dem SV-Buch soll eine Gesundheitskarte werden, aus der Gemeindeschwester wurde eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis und die SMH-Notfallversorgung wird gerade in Berlin neu erfunden.

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Medizinischer Dienst der Krankenkassen – Freund oder Feind?

Dr. med. Uwe Rose
Dr. med. Uwe Rose
(Foto: Diakoniewerk Martha-Maria e. V.)

In den Medien häufen sich in den letzten Wochen Berichte über Falschabrechnungen in den Krankenhäusern. Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstellen Krankenhäusern willentliche Falschabrechnungen in großen Dimensionen. So soll im Jahr 2017 in der Bundesrepublik jede zweite Krankenhausabrechnung fehlerhaft gewesen sein. Ein Generalverdacht der Falschabrechnung für Krankenhäuser und sogar eine Forderung der Erstellung einer schwarzen Liste wird durch den Spitzenverband erhoben. Aufgrund dieser Fehlabrechnung der Krankenhäuser hätten 2,8 Millionen Euro im Jahre 2017 an die Krankenkassen als Rückzahlung erfolgen müssen.

Nach der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geht es bei den beanstandeten Rechnungen massenhaft um unterschiedliche medizinische Einschätzungen und rein formale Kriterien mit denen die Krankenkassen die Rechnungskürzungen vornehmen. Seitens der DKG wird kritisiert, dass ständige wissentlich falsche Behauptungen einer Falschrechnung sich letztlich als Rechnungskürzung herauskristallisieren. Wollen sich Kliniken gegen diese Rechnungskürzungen und formellen Abrechnungsunkorrektheiten wehren, müssen sie am Ende lange und auch kostspielige Gerichtsverfahren durchführen.

Im sogenannten DRG-Abrechnungssystem gibt es ca. 35.000 unterschiedliche Prozedurenschlüssel und das Klinikabrechnungssystem basiert auf ca. 1.300 Fallpauschalen. Oftmals sind die sogenannten fehlerhaften Abrechnungen Ergebnis der unterschiedlichen Interpretationen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse und den Krankenhäusern.

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Fachkräftebedarf, Krankenhausschließungen und Abwerbungen

Prof. Dr. med. Udo Rebmann
Prof. Dr. med. Udo Rebmann
Foto: Archiv

Russen sorgen sich um die Qualität, Amerikaner um Kosten, Deutsche um fehlendes Personal (61 %) – zu Recht?

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Schließung der Hälfte aller Krankenhäuser hat für ein politisches Erdbeben mit Entrüstung einerseits und Zustimmung andererseits gesorgt. Zumindest hat es erheblich polarisiert. Auch hierbei sind Personalüberlegungen versteckt inbegriffen. Wenn die Hälfte aller Kliniken geschlossen wird, wird Personal für die Verbleibenden frei – eine Personalbeschaffungsmaßnahme? Gesundheitsexperte Augurzky unterstützt diese Annahme, indem er postuliert, dass es die gravierend knappen Nachwuchskräfte in Zentren zieht! Prof. Reinhard Busse (TU Berlin) erklärt – es werde zu viel operiert, es gebe zu viele stationäre Patienten, es werde zu viel Pflegepersonal im Vergleich mit dem europäischen Durchschnitt eingesetzt, ohne dass es bei den Patienten ankommt. Also – brauchen wir gar nicht mehr Fachkräfte, Pflege und Ärzte? Genügt eine einfache Umstrukturierung?

Die quadrantengleiche Aufteilung der Krankenhauslandschaft der Bertelsmannstudie spiegelt nicht die Lebensverhältnisse in Deutschland, geprägt von regionalen Unterschieden, wider (Deutschlandatlas). Während in einer Region Deutschlands die Krankenhausdichte sehr hoch ist, haben vor allem die ostdeutschen Länder, auch Sachsen-Anhalt, ihre Hausaufgaben gemacht (novelliertes Krankenhausgesetz). Und trotzdem fehlt Fachpersonal an allen Ecken und Kanten. Dass der „Kampf“ um Ärzte schärfer geworden ist, zeigt die „freche“ Abwerbeaktion der Stadt Wolfsburg in den beiden Universitätsstädten Halle und Magdeburg, die zwar statthaft, aber ärgerlich ist. Geworben wird mit Kopfprämien und anderen Vergünstigungen.

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Ärztemangel: Delegation oder Substitution als Alternative

Dr. med. Jörg Böhme
Dr. med. Jörg Böhme
Foto: Archiv

Sachsen-Anhalt verzeichnet eine weitere Abnahme der Bevölkerung mit einer relativen und absoluten Zunahme älterer Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der freien Arztsitze in der ambulanten Medizin. Aber auch in den stationären Einrichtungen macht sich insbesondere im ländlichen Raum der ärztliche Fachkräftemangel bemerkbar. Die Anzahl der Medizinstudienplätze muss erhöht werden und es muss mehr Geld für die medizinische Versorgung der Patienten bereitgestellt werden. Die Politik wird versuchen, die entstehenden Versorgungslücken durch noch mehr Delegation und auch durch die Substitution ärztlicher Leistungen zu schließen. Dies zwingt uns, sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Seit mehr als zehn Jahren können sich Angehörige medizinischer Berufe zur VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) fortbilden. Sie verfügen damit über die Kompetenz, Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Praxis durch die Übernahme delegierbarer medizinischer Leistungen bei der Begleitung und Unterstützung von Patienten und Angehörigen zu entlasten. Die Delegation ärztlicher Leistungen an die Versorgungsassisten ist ein Baustein zur Sicherstellung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung, solange es uns nicht gelingt, ausreichend Absolventen unserer medizinischen Fakultäten in Sachsen-Anhalt zu halten.

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Lehrjahre sind keine Herrenjahre!?

Thomas Dörrer
Thomas Dörrer
Foto: Archiv

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (BVMD) startete vor einiger Zeit eine Petition „Für ein faires PJ“. Hier gab es vor allem zwei Kritikpunkte. Zum einen geht es natürlich um die Bezahlung. In Halle bekommt ein Studierender im Praktischen Jahr (PJ) 300 EUR im Monat. Dafür muss er zumindest im stationären Bereich meist in Vollzeit arbeiten. Nun werden mit Sicherheit einige von uns sagen, sie hätten das PJ auch ohne Bezahlung absolviert. Das ging mir nicht anders. Auch muss man sagen, das PJ ist Teil des Studiums, im Gegensatz zu ähnlichen universitären Ausbildungen, wie zum Beispiel bei Juristen oder Lehrern, bei denen das Referendariat zwar Teil der Ausbildung, aber eben nicht des Studiums ist. Hat also ein Studierender Anspruch auf Bezahlung in seiner praktischen Ausbildung? Schließlich hat er ja Anspruch auf BAföG?

Nun ist der Studierende im PJ im stationären Bereich zumindest in den Pflichtfächern, der Inneren Medizin und der Chirurgie zum festen Teil der Belegschaft geworden. Es wird fest mit den Studierenden gerechnet, sie haben ihren geregelten Aufgabenbereich. Blutentnahmen, intravenöse Gaben oder Haken halten im OP – ohne PJler ist das oft kaum zu schaffen. Da bekommt man das Gefühl, dass dies tatsächlich in den Personalschlüssel mit einfließt. Was würde passieren, wenn es mal keinen Studierenden im PJ gäbe? Ich würde mich freuen, wenn tatsächlich mal jede Ausbildungsstätte sich selbst hinterfragt, ob sie denn auch ohne Studierenden im PJ ihre Arbeit auf Dauer schaffen würde!

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