Entscheidend ist, was rauskommt …

Dr. Simone Heinemann-Meerz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dass es in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene oft rau und ruppig zugeht, ist allseits bekannt. Insofern war das vergangene Jahr eine Ausnahme. Der eigentlich völlig fachfremde ehemalige CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe (CDU) mauserte sich schnell zum Vorzeigeminister des Kabinetts. Er stellte die Weichen für die von der Koalition angekündigte Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen und beendete fast geräuschlos den Streit über die künftige Finanzierung der Krankenkassen. Doch allmählich wird auch für Herrn Gröhe die Luft dünner.
An dem von der Koalition vorgelegten Referentenentwurf für das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hagelt es massive Kritik. Aus ärztlicher Sicht ist insbesondere zu hinterfragen, ob die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen dem deutlichen Bekenntnis des Koalitionsvertrages zur ärztlichen Freiberuflichkeit entsprechen oder dieses in Teilen sogar konterkarieren. Statt die freiheitliche ärztliche Berufsausübung zu sichern und zu fördern, setzt der Entwurf in vielen Bereichen auf mehr staatliche Regulierung sowie auf eine weitere Kompetenzausweitung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Korrekturen an dem Gesetz sind deshalb bitter nötig. Beispiel Zweitmeinungsregelung: Natürlich spricht nichts dagegen, wenn Patienten in bestimmten Situationen einen weiteren ärztlichen Rat einholen. Schon gar nicht sollte ein Patient daran gehindert werden. Das haben wir auch in unserer Berufsordnung geregelt. Allerdings liegt den Plänen die Intention zugrunde, durch Einholung einer Zweitmeinung mögliche ungerechtfertigte Indikationsausweitungen zu verhindern. Zweitmeinungen als Korrektiv für finanzielle Fehlanreize können aber lediglich zur Dämpfung derartiger Auswirkungen führen, nicht jedoch die eigentlichen Probleme lösen. Problematisch ist auch die geplante Definitionshoheit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), insbesondere über Anforderungen an zweitmeinungsberechtigte Leistungsanbieter. Für die fachliche Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten sind die Ärztekammern zuständig. Zumindest ist deshalb eine enge Abstimmung des G-BA mit den Ärztekammern beziehungsweise der Bundesärztekammer zwingend erforderlich, um eine Kompatibilität zu den Inhalten der ärztlichen Weiterbildung zu gewährleisten.

Und was ist von den geplanten Terminservicestellen zu halten? Wer die gesundheitspolitische Debatte auf Bundesebene etwas länger verfolgt, erinnert sich vielleicht noch, dass die beiden Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) und Prof. Karl Lauterbach (SPD) schon in der letzten Legislaturperiode Überlegungen hierzu angestellt haben. Auch wenn lange Wartezeiten auf Arzttermine eher ein gefühltes Problem vieler Patienten sein dürften als ein reales, wie jüngst auch eine Studie gezeigt hatte, haben Union und SPD schnell erkannt, dass sich damit beim Wähler punkten lässt. Da stört es offenbar nicht, dass die Regelung vor allem mehr Bürokratie erzeugen wird. Völlig unklar ist auch, woher die Krankenhäuser die Kapazitäten nehmen sollen, um künftig vermehrt Patienten mit leichteren Erkrankungen aus dem ambulanten Bereich zu versorgen. Bestenfalls betreibt die Koalition mit den Terminservicestellen Symptombekämpfung, den eigentlichen Ursachen für übervolle Wartezimmer, die zweifelsohne nach wie vor in verfehlten Bedarfsplanungsregelungen liegen, geht sie nicht auf den Grund.

Im Gegenteil, mit ihren Plänen für den Zwangseinzug von Vertragsarztsitzen in Ballungsräumen trägt sie dazu bei, dass sich die Situation in den nächsten Jahren weiter verschärfen könnte. Jedenfalls wird die Regelung weder den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen kompensieren können, noch den ärztlichen Nachwuchs zur Niederlassung motivieren.

Aber nicht alles ist schlecht an dem Gesetz: Positiv zu bewerten sind zum Beispiel die vorgesehenen Möglichkeiten für Krankenhäuser, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung Leistungen für die Versorgung in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen zu verordnen, um Versorgungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich zu schließen. Zu begrüßen ist, dass mit dem Gesetz die bisherige Verfahrensweise zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin normiert und die Zahl der zu fördernden Stellen erhöht werden soll. Im niedergelassenen Bereich SOLL eine Weiterbildungsvergütung auf dem Niveau der Tarifverträge in den Kliniken gezahlt werden. Gut ist auch die vorgesehene verpflichtende Förderung von Netzen und Kooperationen. Allerdings ist es der falsche Ansatz, die Förderung innovativer Versorgungsformen aus der Gesamtvergütung zu finanzieren und damit der Regelversorgung weitere Mittel zu entziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für diese Gesundheitsreform gilt, kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt. Änderungen sind möglich, wenn wir unsere ärztliche Expertise in die weiteren Beratungen des Gesetzes mit einbringen. Die Politik kann davon ausgehen, dass wir die weiteren Beratungen gleichermaßen kritisch wie konstruktiv begleiten werden.

Dr. Simone Heinemann-Meerz

Ein neues Jahr

Jörg Böhme

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

nun ist wieder ein neues Jahr angebrochen. Die Probleme, die wir im letzten Jahr bzw. in den letzten Jahren diskutierten, werden uns auch in diesem Jahr wieder beschäftigen. Ein Lösung ist nicht in Sicht.

Wir haben in der letzten Zeit viel über die Organspende, die Probleme mit dem Spenden und dem damit zusammenhängenden Mangel an Spenderorganen gesprochen. Haben aber keine Lösung gefunden. In vielen Bereichen der Gesellschaft heißt es, die Starken müssen die Schwachen unterstützen, ob in der Schule, in der Ausbildung, im Beruf oder der Finanzierung unserer Gesellschaft. Gern bin ich, sind wir bereit, unseren Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Gern bin ich Teil dieser Solidargemeinschaft. Aber bei der Organspende vermisse ich die Solidarität der Anderen. Ich bin seit Jahren Organspender und hoffe, sollte ich einmal auf ein Spenderorgan angewiesen sein, dass ich bis zur Transplantation durchhalten werde. Die Frage, wer Schuld an diesem Problem hat, will ich nicht weiter erörtern. Seit der Mangel immer größer wird, reift in mir der Wunsch, mich nur noch mit denen, die auch bereit sind, Organspender zu sein, zu solidarisieren. Jeder kann sich mit dem 19. Lebensjahr (oder später, aber nicht mehr, wenn er auf ein Organ angewiesen ist) entscheiden, ob er im Falle eines Falles Organempfänger und damit auch Organspender wird. Wo ist das Problem? Jeder kann dies entsprechend seiner Überzeugung tun. Gern will ich auch weiterhin mit denen in einem Boot sitzen, die auch bereit sind, mir im Falle einer Erkrankung nicht nur mit Worten beizustehen. Gegen eine Widerspruchslösung wie in anderen Ländern bin ich, aber eine Entscheidung zu diesem Thema kann jedem Bürger (bei entsprechender Aufklärung) abverlangt werden. Wir können dieses Problem nicht noch weiter hinausschieben...

Diskutiert wird jetzt schon längere Zeit über die Sterbehilfe. „Geboren um zu leben“ und dann am Ende qualvoll sterben zu müssen. Dies kann es nicht sein. Passive Sterbehilfe ist in der Gesellschaft allgemein anerkannt und ist ausreichend in der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt geregelt. Anders ist dies bei der aktiven Sterbehilfe. Diese lehne auch ich ab. Über die Hilfe zum Suizid, die nicht durch unsere Berufsordnung sanktioniert wird, ist schon viel geschrieben worden. In der Pflicht zu sein, diese bei meinen Patienten (bin Hausarzt) machen zu müssen, habe ich ethisch moralische Probleme. Dem Patienten bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen die Medikamente zur Verfügung zu stellen, sollte ausschließlich in ärztlicher Hand liegen. Auch das aktive Handanlegen kann ich mir nicht vorstellen. Im Rahmen meiner mittlerweile über 20-jährigen ärztlichen Tätigkeit bin ich nie in diese Situation gekommen. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Frage nach dem Lebenssinn gestellt, die ich nicht für hilfreich halte. Der Sinn des Lebens wird von jedem Bürger anders gesehen. Da kann die Patientenverfügung hilfreich sein. Ein Leben ohne Bewusstsein kann ich mir für mich selbst nicht vorstellen. Aber wer soll die aktive Sterbehilfe durchführen? Der Intensivmediziner, gefangen zwischen den unendlichen Möglichkeiten der Hightech-Medizin oder der Hausarzt, wenn der Patient dann dort noch einmal ankommt. Wenn es um die aktive und passive Hilfe zum Suizid geht, sollte der Palliativmediziner der erste Ansprechpartner sein. Er hat die Sach- und Fachkunde um dem Patienten, dem vom Patienten Bevollmächtigten, den Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ein Suizid ohne jeglichen medizinischen Hintergrund im Sinne von fehlendem Lebenssinn und -inhalt soll es in Deutschland niemals geben. Aber insbesondere in diesen Fällen reden wir von einigen wenigen Patienten. Wenn dies trotzdem möglich sein soll, dann für alle Patienten, auch denen, die sich eine Reise ins Ausland nicht leisten können.

Es gibt viele Probleme. Aber die Lösung endlos zu diskutieren und nicht zum Ende zu kommen, widerspricht dem ärztlichen Handeln, dass wir in unserer täglichen Arbeit mit und an dem Patienten leisten.

Jörg Böhme

Foto: Jörg Böhme

Wunschzettel 2015

profilbild Dr. Uwe EbmeyerLiebe Kolleginnen und Kollegen,
„wer nicht redet, wird nicht gehört“ (H. Schmidt) – unter diesem Motto stehend haben die Mitglieder des Vorstandes in den zurückliegenden Monaten mit ihren Editorials Themen gewählt, die unser berufliches Miteinander und die Verankerung unseres Berufsstandes in der Gesellschaft aufgreifen.

Sie haben nunmehr die letzte Ausgabe des 25. Jahrganges unseres Ärzteblattes in Ihren Händen. Es ist Dezember. Es ist die Zeit des Rückblickens, des Besinnens und des Wünschens. Allerdings habe ich heute Wünsche an Sie.

Mehrmals wurde in diesem Jahr der Themenkreis Ärztemangel, Arbeitszeit und Generationswechsel aufgegriffen. Gerade das letzte Editorial machte noch einmal deutlich, dass das Thema „Ärztemangel“ dringend neu analysiert und erörtert werden muss. Ärztemangel?! Die Politik und die Kostenträger rechnen uns stets vor, dass heute mehr Ärzte denn je ihren Beruf ausüben. Ja, der nominelle Mitgliederbestand unserer Kammer hat in den letzten Jahren zugenommen. Aber wieviel Arzt-Arbeitszeit damit wirklich zur Verfügung steht, weiß niemand genau.

Es kann auch niemand verlässlich sagen, wo die Weiterbildungsassistenten geblieben sind? Freie Weiterbildungsplätze an Universitätskliniken – noch vor wenigen Jahren ein unvorstellbares Szenario, heute traurige Realität. Wir haben zwei medizinische Fakultäten im Land, die um ihr Überleben kämpfen. Trotz katastrophaler wirtschaftlicher Lage werden an beiden Unis Jahr für Jahr fast 400 gut ausgebildete Mediziner ins Berufsleben entlassen. Wohin gehen eigentlich unsere Absolventen? Es muss dringend darüber nachgedacht werden, wie zumindest ein Teil der abwandernden Absolventen in Sachsen-Anhalt gehalten werden kann. Darf/kann/ muss man da eventuell auch alte Tabus brechen?

Also, wie viele Ärzte braucht das Land? Um in Gesellschaft und Politik vernünftig argumentieren zu können, brauchen wir belastbare Fakten. Ich bitte Sie deshalb schon jetzt, die im Rahmen der Beitragserhebung 2015 geplante Erfassung der Arbeitszeiten unserer Kammermitglieder aktiv zu unterstützen. Das war mein erster Wunsch.

Auch mein zweiter Wunsch kostet Sie nichts. Lassen Sie uns im kommenden Jahr wieder mehr miteinander reden. Ja, ich weiß, die Bedeutung von Kommunikation wird häufig überbewertet. Aber lassen Sie es uns trotzdem versuchen. Ein Telefonat oder ein kurzer handgeschriebener Arztbrief tun manchmal Wunder. Der Hausarzt kann sich besser um seinen vorzeitig aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten kümmern, der Kollege in der Fachambulanz erfährt, warum sein Kollege in der Praxis die von ihm zuvor angesetzte Therapie nicht fortgesetzt hat, die kleine Medikamentenliste hilft dem Notarzt bei der Erstversorgung ….

Lassen Sie es uns im kommenden Jahr doch einfach versuchen, ein paar alten Werten und Tugenden unseres Berufsstandes im täglichen Chaos des Arztseins wieder mehr Bedeutung zu geben. Dies sollte auch helfen, auf einer weiteren „Dauerbaustelle“ der Ärzteschaft weiter zu kommen: der Novellierung der Weiterbildungsordnung. Nicht zuletzt unter dem Einfluss zahlreicher Partikularinteressen hat sich nämlich die Novellierung de facto festgefahren.

Ob es die Ärzteschaft 2015 schaffen wird, sich bei diesem wichtigen Thema am Schopf zu fassen? Nun bin ich aber schon bei den ganz großen Wünschen angekommen. Für GOÄ, DRG und Gesundheitskarte bleibt hier leider kein Platz mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen, Ihren Familien, Mitarbeitern und Kollegen eine frohe, sorgenfreie und besinnliche Weihnachtszeit. Für das kommende Jahr erhoffe ich für uns alle Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen – und bitte vergessen Sie meinen kleinen Wunschzettel nicht.

PD DR. Uwe Ebmeyer
Foto: Autor

Ärztemangel und Generation Y

eine Generation von jungen Ärzten bringt die Medizin in Bewegung

Profilbild Prof. Dr. med. Udo Rebmann

Ärzte- und Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist nun auch von ewig Ignoranten nicht mehr wegzudiskutieren. 38 % der vakanten Stellen lassen sich nicht oder nur noch schwer besetzen. Junge Leute für Kliniken oder Praxen anzuwerben ist schwierig.
Betrachtet man die 100 beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland, stehen große Autofirmen und börsenorientierte Unternehmen an der Spitze. Das ist zwar gut für das Ingenieur-Land Deutschland, aber schlecht für das Gesundheitswesen, das weit abgeschlagen genannt wird. Das, trotz des hohen Ansehens des Arztberufes in der Bevölkerung. Woran liegt das?

Die heutigen Berufseinsteiger sind nach 1985 geboren, das Berufseintrittsalter wird im Vergleich zur Vergangenheit durch gesellschaftliche Veränderungen (keine Wehrpflicht) immer geringer, die generelle Lebenserfahrung damit auch – die sogenannte Generation Y. Aufgewachsen ist diese Generation ohne große wirtschaftliche Sorgen und immer gut behütet im Zeitalter der globalen Vernetzung. Bösartige Zeitgenossen bezeichnen das als „gut gepampert“. I-Phone und App machen alles möglich – diese Generation ist technologieaffin – „Wissen gibt’s im Internet“. Durch Facebook und Twitter ist sie total vernetzt.
Ist dabei aber ihre soziale Interaktion ausreichend? Diese Generation ist gekennzeichnet durch eine hohe Flexibilität zeitlich wie örtlich. Wenn ihre Erwartungen an einen Arbeitsplatz nicht erfüllt werden, ziehen sie einfach weiter. Anreizsysteme von „früher“ funktionieren nicht mehr – Karriere muss nicht zwingend sein. Das Interesse an wissenschaftlichen Arbeiten nimmt ab, der Stellenwert von Promotion und Habilitation sinkt deutlich. Hierarchien werden abgelehnt, Kompetenz aber bevorzugt. „Von wem kann ich was lernen?“ Sie wollen eine „tolle“ Ausbildung, gutes Coaching, aber keine Bevormundung.
Für die Auswahl der Arbeitsstelle spielen ein gutes Arbeitsklima, eine strukturierte breite Ausbildung, soziale Einbindung, fachliche Führung und Freizeit eine entscheidende Rolle. Damit wird Karriere für Arzt und Pflegekraft neu definiert.
Eigene Erfahrung: Vorstellungsgespräch – 1 Tag – Hospitation – Abschlussgespräch: „Herr Professor, es war bei Ihnen gut, habe viel gesehen, nette Kollegen, guter Umgang miteinander – war toll. Ihre Klinik kommt für mich in die Auswahl meiner Ausbildungsstelle.“ So hat sich die Welt geändert!
Nach aktueller Umfrage wollen Ärzte eher angestellt arbeiten. Die Zeit der Gründer mit Risikobereitschaft scheint vorbei. Zunehmend wird Teilzeit zum Beschäftigungsstandard, vor allem bei weiblichen Kollegen. Daraus resultierend sind bereits Dienstplan, Ausbildung und Verfügbarkeit logistisch hoch aufwendige Themen. Strukturstarke Regionen, attraktive Städte, geregelte Arbeitszeiten und hoher Freizeitanteil bestimmen die Arbeitgeberwahl.
Was ist mit Engagement, Moral und Charisma dem ärztlichen Beruf gegenüber? Was ist zu tun, um diese Generation nicht zu verlieren? Grundsätzlich ist unsere Führungskultur den Gegebenheiten anzupassen. Während in der Industrie Mentorprogramme von Arbeitgeberseite angeboten werden, sind wir in der Medizin auf Führungsaufgaben nicht vorbereitet – „learning by doing“. Das muss sich ändern. Wir sollten Integrationsfigur im „Taubenschlag“ sein, vor allem um soziale Verantwortung und damit Teamkompetenz, die stellenweise erheblich ausbaufähig ist, zu stärken. Klare Ansprachen sind notwendig, müssen aber begründet werden. Ein individuelles Coaching ist dringend notwendig. Die Generation Y „will sofort alles machen“ kann aber noch nichts. Hands-on-Ausbildung steht im Vordergrund – weniger die Theorie. „Die steht ja im Internet“. Zusammengefasst „Selber lernen ist schwierig“.
Mit den vorgestellten Maßnahmen können Werbeträger für die eigene Klinik/Praxis im Wettbewerb um gutes Personal entstehen. Aber auch an Arbeitsplatz und Träger der Einrichtung werden zielgerichtete Erwartungen gestellt. Das betrifft sowohl die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kita-Platz), aber auch die soziale Einbindung mit strukturierter Einarbeitung, regelmäßigem Feedback und „der Chef muss präsent sein“. Der Chef als unumschränkter „Herrscher“ über Privat- und Berufsleben als Gladiator seines Faches hat ausgedient. Träger sind aufgefordert, neben Verbundstrukturen in der Ausbildung und Führungskräfteentwicklung „Werte der Unternehmenskultur“ zu schaffen, denn Menschen machen den Unterschied.

Die ältere Generation kann den Gedanken an „immer weiter pampern“ nicht los werden. Aber zu jeder Zeit gesellschaftlicher Umbrüche gab es dieses Phänomen. Schon 470 – 399 v. Chr. schrieb der griechische Philosoph Sokrates: „Die Jugend liebt heute den Luxus, sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt mehr vor älteren Leuten und diskutiert, wo sie arbeiten sollte“. Betrachten wir es als unsere vornehmste Aufgabe, unsere jungen Kollegen situationsgerecht auszubilden und zu betreuen. „Ein Vorsprung hat, wer da anpackt, wo die anderen noch reden“. (J. F. Kennedy)

Prof. Dr. med. Udo Rebmann

IGeL – pro und contra

Dipl. Med. H. ThurowSehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
das Thema individuelle Gesundheitsleistungen ist häufig in den verschiedensten Medien präsent und wird zunehmend kritisch betrachtet. In diesem Kontext wird dann auch schnell unser gesamter Berufsstand der Geschäftemacherei bezichtigt. Daher kommen wir nicht umhin, uns immer wieder mit diesem Thema auseinanderzusetzen, gehören doch bei den meisten von uns entsprechende Angebote zum Berufsalltag.

1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeführt, nachdem der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung überarbeitet und Leistungen gestrichen wurden, werden IGeL-Leistungen seitdem von Medizintechnikherstellern, der Pharmaindustrie und von Abrechnungsberatern forciert an uns Ärzte herangetragen.

Ende der 90er Jahre waren sie absolutes Neuland für uns, aber zugleich willkommen, um sinkende Honorare durch Streichung erstattungsfähiger Leistungen wenigstens teilweise ausgleichen zu können. Zweifelsohne haben viele dieser Angebote ihre Berechtigung, so zum Beispiel reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen, Tauglichkeitsuntersuchungen für Sport oder Beruf, medizinisch kosmetische Leistungen oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen; sie werden von den Patienten gewünscht und benötigt. Andererseits gibt es auch Angebote, die kritisch diskutiert werden müssen. Am wichtigsten scheint mir aber, dass man uneingeschränkt überzeugt ist von dem, was man als IGeL anbietet und sich selbst oder seine Angehörigen einer solchen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme unterziehen würde. Es sollte im Regelfall der Patient sein, der an uns herantritt mit seinem Wunsch nach entsprechenden Leistungen, oder es sollte sich dieser Wunsch aus dem Arzt – Patienten – Kontakt heraus ergeben.

Informationen über das Angebotsspektrum in der Praxis sind legitim, die Konfrontation der Patienten bereits beim Erstkontakt am Praxisempfang jedoch kontraproduktiv, trägt derartiges Vorgehen doch ganz sicher nicht zur Vertrauensbildung bei, sondern festigt vielmehr das schlechte Image der IGeL.

Eine ausführliche Beratung ist unerlässlich, alternative Möglichkeiten, Risiken und Grenzen von Selbstzahlerleistungen müssen erläutert und über die anfallenden Kosten muss aufgeklärt werden. Im Idealfall erhalten die Patienten Informationsmaterialien in Textform. Anschließend sollte den Patienten genügend Zeit für ihre Entscheidungsfindung eingeräumt werden, vielleicht benötigen sie weiterführende Informationen oder möchten sich mit Angehörigen beraten.
Dies ist der Grundstein für ein vertrauensvolles Arzt – Patienten – Verhältnis und ich bin sicher, auch für den therapeutischen Erfolg. Außerdem macht uns ein besonnener Umgang mit IGeL weniger angreifbar durch die Medien.

Wäre es nicht eine Errungenschaft, wenn wir als Ärzteschaft und Anbieter dieser Leistungen ein geeignetes Forum finden, objektiv über das Thema zu informieren und zu beraten?

Dipl. Med. H. Thurow
Geschäftsstelle Dessau