Entscheidend ist, was rauskommt …

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dass es in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene oft rau und ruppig zugeht, ist allseits bekannt. Insofern war das vergangene Jahr eine Ausnahme. Der eigentlich völlig fachfremde ehemalige CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe (CDU) mauserte sich schnell zum Vorzeigeminister des Kabinetts. Er stellte die Weichen für die von der Koalition angekündigte Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen und beendete fast geräuschlos den Streit über die künftige Finanzierung der Krankenkassen. Doch allmählich wird auch für Herrn Gröhe die Luft dünner.
An dem von der Koalition vorgelegten Referentenentwurf für das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hagelt es massive Kritik. Aus ärztlicher Sicht ist insbesondere zu hinterfragen, ob die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen dem deutlichen Bekenntnis des Koalitionsvertrages zur ärztlichen Freiberuflichkeit entsprechen oder dieses in Teilen sogar konterkarieren. Statt die freiheitliche ärztliche Berufsausübung zu sichern und zu fördern, setzt der Entwurf in vielen Bereichen auf mehr staatliche Regulierung sowie auf eine weitere Kompetenzausweitung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Korrekturen an dem Gesetz sind deshalb bitter nötig. Beispiel Zweitmeinungsregelung: Natürlich spricht nichts dagegen, wenn Patienten in bestimmten Situationen einen weiteren ärztlichen Rat einholen. Schon gar nicht sollte ein Patient daran gehindert werden. Das haben wir auch in unserer Berufsordnung geregelt. Allerdings liegt den Plänen die Intention zugrunde, durch Einholung einer Zweitmeinung mögliche ungerechtfertigte Indikationsausweitungen zu verhindern. Zweitmeinungen als Korrektiv für finanzielle Fehlanreize können aber lediglich zur Dämpfung derartiger Auswirkungen führen, nicht jedoch die eigentlichen Probleme lösen. Problematisch ist auch die geplante Definitionshoheit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), insbesondere über Anforderungen an zweitmeinungsberechtigte Leistungsanbieter. Für die fachliche Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten sind die Ärztekammern zuständig. Zumindest ist deshalb eine enge Abstimmung des G-BA mit den Ärztekammern beziehungsweise der Bundesärztekammer zwingend erforderlich, um eine Kompatibilität zu den Inhalten der ärztlichen Weiterbildung zu gewährleisten.
Und was ist von den geplanten Terminservicestellen zu halten? Wer die gesundheitspolitische Debatte auf Bundesebene etwas länger verfolgt, erinnert sich vielleicht noch, dass die beiden Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) und Prof. Karl Lauterbach (SPD) schon in der letzten Legislaturperiode Überlegungen hierzu angestellt haben. Auch wenn lange Wartezeiten auf Arzttermine eher ein gefühltes Problem vieler Patienten sein dürften als ein reales, wie jüngst auch eine Studie gezeigt hatte, haben Union und SPD schnell erkannt, dass sich damit beim Wähler punkten lässt. Da stört es offenbar nicht, dass die Regelung vor allem mehr Bürokratie erzeugen wird. Völlig unklar ist auch, woher die Krankenhäuser die Kapazitäten nehmen sollen, um künftig vermehrt Patienten mit leichteren Erkrankungen aus dem ambulanten Bereich zu versorgen. Bestenfalls betreibt die Koalition mit den Terminservicestellen Symptombekämpfung, den eigentlichen Ursachen für übervolle Wartezimmer, die zweifelsohne nach wie vor in verfehlten Bedarfsplanungsregelungen liegen, geht sie nicht auf den Grund.
Im Gegenteil, mit ihren Plänen für den Zwangseinzug von Vertragsarztsitzen in Ballungsräumen trägt sie dazu bei, dass sich die Situation in den nächsten Jahren weiter verschärfen könnte. Jedenfalls wird die Regelung weder den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen kompensieren können, noch den ärztlichen Nachwuchs zur Niederlassung motivieren.
Aber nicht alles ist schlecht an dem Gesetz: Positiv zu bewerten sind zum Beispiel die vorgesehenen Möglichkeiten für Krankenhäuser, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung Leistungen für die Versorgung in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen zu verordnen, um Versorgungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich zu schließen. Zu begrüßen ist, dass mit dem Gesetz die bisherige Verfahrensweise zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin normiert und die Zahl der zu fördernden Stellen erhöht werden soll. Im niedergelassenen Bereich SOLL eine Weiterbildungsvergütung auf dem Niveau der Tarifverträge in den Kliniken gezahlt werden. Gut ist auch die vorgesehene verpflichtende Förderung von Netzen und Kooperationen. Allerdings ist es der falsche Ansatz, die Förderung innovativer Versorgungsformen aus der Gesamtvergütung zu finanzieren und damit der Regelversorgung weitere Mittel zu entziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für diese Gesundheitsreform gilt, kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt. Änderungen sind möglich, wenn wir unsere ärztliche Expertise in die weiteren Beratungen des Gesetzes mit einbringen. Die Politik kann davon ausgehen, dass wir die weiteren Beratungen gleichermaßen kritisch wie konstruktiv begleiten werden.
Dr. Simone Heinemann-Meerz