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Die letzten drei Monate haben durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie unser Privat- und Berufsleben stark geprägt. Die notwendige Einschränkung der persönlichen Kontakte zur Familie oder zu Freunden veränderte unser Leben. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Gesellschaft schon nach dieser kurzen Zeit nicht mehr so ist, wie sie vor der „Corona-Krise“ war. Noch sind Einschränkungen im Alltagsleben vorhanden. Diese können nur schrittweise wieder aufgehoben werden, um langsam in die neue Normalität mit der Virusbekämpfung zu gelangen. Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben gemeinsam gehandelt. Der deutsche Föderalismus hat sich trotz viel Kritik in dieser schweren Zeit bewährt. „Superwahljahr 2021“? – Es ist vielleicht ein nicht notwendiger Superlativ!
Die demokratischen Strukturen und Arbeitsweisen stehen bei vielen Wahlen in Deutschland im nächsten Jahr auf dem Prüfstand. Im Herbst findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Zwei Landesparlamente werden ebenfalls im September oder Oktober gewählt. Schon im März 2021 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Wahl zum Landtag in Sachsen-Anhalt ist für Anfang Juni 2021 vorgesehen.
Für uns Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt findet am Anfang des nächsten Jahres die Wahl zur Kammerversammlung für die VIII. Wahlperiode statt. In den sechs Wahlkreisen des Kammerbereiches werden insgesamt 37 Kammerversammlungsmitglieder gewählt. Bereits im Herbst 2020 wird die Präsidentin unserer Ärztekammer gemäß Wahlordnung die Wahlzeit bekanntgeben. Mit diesem Editorial möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf diese für die ärztliche Selbstverwaltung wichtige Wahl lenken. Einige von Ihnen haben sicherlich schon darüber nachgedacht, ob sie wieder für die Kammerversammlung kandidieren wollen. Andere sind sich nicht sicher, ob sich diese zusätzliche Tätigkeit in einem Ehrenamt in der Ärztekammer mit der beruflichen und familiären Belastung vereinbaren lässt. Die Kammerversammlung tagt in der Regel zweimal jährlich. Der Vorstand und die Geschäftsführung bereiten die Tagesordnung und die Unterlagen für die Versammlung vor. Die Mitglieder der Kammerversammlung entscheiden nach Diskussion über Veränderungen in Kernbereichen der Kammer, wie z. B. über Weiterbildung, Fortbildung, Berufsordnung und über das Versorgungswerk. Sie erteilen nach Prüfung des Haushaltes dem Vorstand und der Geschäftsführung die notwendige Entlastung. Zur Kandidatur für die Kammerversammlung müssen sich Ärztinnen und Ärzte in einem Wahlvorschlag eintragen lassen, der von zehn Mitgliedern der Ärztekammer unterstützt werden muss. Sprechen sie mit den Kolleginnen und Kollegen am Rande von Fortbildungsveranstaltungen oder am Stammtisch darüber, wie man sich in diesem Wahlvorschlag auch mit anderen Ärztinnen und Ärzten gemeinsam aufstellen lassen kann. Sehr wichtig ist, dass sowohl Kolleginnen und Kollegen in der Niederlassung als auch angestellte Ärztinnen und Ärzte als Kandidaten in die Wahl gehen. Nach meiner Ansicht ist es wichtig, dass auch jüngere Kammermitglieder für einen Sitz in der Kammerversammlung kandidieren sollten. Wünschenswert wäre, dass die Kammerversammlung ein Spiegelbild der Ärzteschaft des Landes (nach Alter, Geschlecht, Weiterbildung, Tätigkeit u. ä.) darstellt.
Bei der demokratischen Wahl zu unserer Kammerversammlung ist für mich die Höhe der Wahlbeteiligung ein Gradmesser für die Zufriedenheit mit der Arbeit der Ärztekammer. Sie kann aber auch einen Wunsch zu Veränderungen ausdrücken. Die Wahlbeteiligung war bei der ersten Wahl nach der Wiedervereinigung 1991 sehr hoch. Sie lag bei etwas mehr als 60 Prozent. Im Jahr 2016 lag sie mit 51,85 Prozent zwar niedriger als in den vorherigen Wahlen. Im Vergleich jedoch mit anderen Ärztekammern in Deutschland war sie hoch. Die letzten Wochen während der Pandemie haben gezeigt, dass unser Gesundheitswesen eine stabile Versorgung der Bevölkerung gewährleisten kann. Die Belastung der Ärztinnen und Ärzte und auch des Pflegepersonals in dieser Zeit war sehr groß. Die Gesundheitspolitik muss sich in der nächsten Zeit mit den Folgen der Krise und deren Überwindung beschäftigen und daraus für die Zukunft Schlussfolgerungen ziehen. Die in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt verfasste Ärzteschaft wird sich daran aktiv beteiligen. Mit Ihrer Stimmabgabe bei der Kammerwahl unterstützen Sie die Arbeit der Ärztekammer. Bitte denken Sie daran, dass im „Superwahljahr“ Ihre Stimme mitzählt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen hoffentlich schönen Sommer mit wenigen Einschränkungen des normalen Lebens.
Dr. med. Peter Eichelmann
Vorsitzender der Geschäftsstelle Magdeburg