
In diesem Jahr 2021 wählen in Deutschland insgesamt sechs Bundesländer ihre Landesparlamente. Im September wird dann auch die Bundestagswahl stattfinden. Ob und wie die Coronapandemie die geplanten Wahltermine beeinflussen wird, ist sicherlich zurzeit noch offen. Thüringen hat bereits die Wahl vom April in den September verschoben. Auch in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt steht am 6. Juni die Landtagswahl an. Leider hat man den Eindruck, dass ein vorgezogener Wahlkampf der Parteien das Management der Coronakrise überschattet.
Speziell für die Ärzteschaft von Sachsen-Anhalt sollte 2021 ebenfalls ein Superwahljahr durch unsere Kammerwahl werden und dies ohne jegliche Wahlkampagnen von Parteien. Wie Sie wissen, endet im März 2021 mit der erneuten Wahl zur Kammerversammlung die 7. Wahlperiode des Ärzteparlaments von Sachsen-Anhalt.
In insgesamt sechs Wahlkreisen (Nord, Süd, Ost, West, Halle und Magdeburg) können 13.185 Mitglieder (Stand 31.12.2020) der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) ihre 37 Mitglieder in die Kammerversammlung wählen. Wir haben damit das Privileg, Ärztinnen und Ärzte aus allen Bereichen der Patientenversorgung, ob ambulant oder stationär, zu wählen. Es besteht für uns der Vorteil, das gesamte Spektrum der ärztlichen Erfahrung und Kompetenz in die Arbeit der Ärztekammer einzubringen.
Wir sollten uns bewusst sein, dass die damalige Gründung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt eine wesentliche demokratische Errungenschaft darstellt, um unsere Interessen in der Standespolitik für eine bessere Gesundheitspolitik durchzusetzen. Wir erleben gerade auch jetzt eine Zeit der Veränderung und des Wandels der Gesellschaft, des Berufs und der Medizin. Unsere Ärztekammer hier in Sachsen-Anhalt steht für die Durchsetzung der ärztlichen Freiberuflichkeit, die als Selbstverwaltungsorgan versuchen muss, Fehlentwicklungen in der Gesundheitspolitik zu verhindern. Entsprechende Eingriffe von Politik, Krankenkassen usw. auf die Freiberuflichkeit unseres Berufsstandes sind uns hinlänglich bekannt.
Aufgrund unserer Sach- und Fachkunde können wir als Ärzte die Angelegenheiten unserer Profession selbst am besten regeln.
Durch die Mitarbeit in unserer Ärztekammer besteht für alle Ärzte die Möglichkeit, sich persönlich für unseren Berufsstand und die Durchsetzung unserer Interessen zu engagieren, sei es in der Aus- und Weiterbildung, in diversen Ausschüssen und Fachkommissionen und auch direkt in der Kammerversammlung.
Ich möchte Sie ausdrücklich bitten, sich an der Wahl der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu beteiligen, und ich möchte auch speziell junge Kolleginnen und Kollegen zur Kandidatur für die Kammerversammlung aufrufen und ermutigen. Wir brauchen dringend auch das Engagement junger Ärztinnen und Ärzte. Das Votum jedes einzelnen Kammermitglieds verleiht der Stimme der ÄKSA umso mehr Gewicht.
Die Wahlzeit zur Kammerwahl 2021 für die 8. Wahlperiode von 2021 – 2026 beginnt am 01.03.2021 und endet am 25.03.2021 um 16:00 Uhr.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie Ihre Kandidaten aus unseren sechs Wahlkreisen und tragen Sie selbst zu einer hohen Wahlbeteiligung in allen Wahlkreisen bei.
Bleiben Sie gesund.
Dr. med. Uwe Rose
Vorstandsmitglied der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt