Informationen aus der Abteilung Fortbildung zum Thema Fachkunde im Strahlenschutz
Für in Weiterbildung Befindliche: Erfüllung der Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz für eine Prüfungszulassung
Für 20 Facharztbezeichnungen sowie einen Schwerpunkt sind für eine Prüfungszulassung gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz (StrlSch) nachzuweisen.
Der Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat dazu folgende Festlegungen getroffen: Für die Gebiete Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist das Vorliegen der notwendigen Fachkunden Voraussetzung für eine Prüfungszulassung.