Vorgehen bei der Postexpositionsimpfung von Tollwut
Bekanntgabe der Bundesärztekammer und der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Derzeit bestehen Engpässe bei der Impfstoffversorgung mit Tollwut-Impfstoffen in der Bundesrepublik. Hierdurch kann es vorkommen, dass Impfstoff nicht über die normalen Lieferketten der Apotheken beziehbar ist.
Für die Notfallversorgung von Patienten nach Tierbiss/Kontakt wird von den Landesapothekerkammern Impfstoff in einem Notfall-Depot zur Postexpositionsimpfung gegen Tollwut vorgehalten. Um die Notfallversorgung dieser Patienten aus dem Notfall-Depot ggf. sicherzustellen, soll der behandelnde Arzt den Vermerk „Postexpositionsprophylaxe bei Tierbiss/Kontakt“ auf der Impfstoffverordnung anbringen, weil diese Information die Voraussetzung dafür ist, dass der Impfstoff aus dem Notfall-Depot zur Verfügung gestellt wird.