Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesanzeiger vom 10.12.2020
Vom 7. Dezember 2020
Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 29. Juli 2020 (BAnz AT 31.07.2020 B1) wird geändert:
1.
Nummer 1.3 wird wie folgt geändert: „1.3 Ziel der Förderung dieser Ersten Förderrichtlinie ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern (im Folgenden: Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen) durch Zuschüsse
- in Form von Ausbildungsprämien für einen Erhalt des Niveaus oder die Erhöhung der Zahl an Ausbildungsstellen im Ausbildungsjahr ab 24. Juni 2020 zu gewinnen,
- zur Ausbildungsvergütung dafür zu gewinnen, auch in Zeiten von Kurzarbeit die laufenden Ausbildungsaktivitäten im Betrieb fortzusetzen,
- in Form von Übernahmeprämien dafür zu gewinnen, die Berufsausbildung von Auszubildenden fortzusetzen, deren ursprünglicher Ausbildungsbetrieb aufgrund von Insolvenz als Folge der Corona-Krise die Ausbildung nicht fortführen kann. Übernahmeprämien zielen auch auf die Ausbildung fortsetzende Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern.“