Pertussissituation in Sachsen-Anhalt
Kurzbericht zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt
Einleitung
Keuchhusten (Pertussis) ist eine hochansteckende, von Bakterien (Bordetella pertussis) verursachte Infektionskrankheit, die in den vergangenen Jahrzehnten durch konsequentes Impfen weitgehend zurückgedrängt wurde. Charakteristische Symptome sind ein deutlich hörbares „Keuchen“ beim Einatmen und sogenannter Stakkatohusten, der zum Teil mit Erbrechen einhergeht. Gefährlich ist Keuchhusten insbesondere für Säuglinge, denn sie besitzen erstens keine mütterlichen Antikörper gegen die Infektionskrankheit. Zweitens können Impfungen gegen Pertussis entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erst ab 2. Lebensmonat erfolgen (Ständige Impfkommission, RKI, 2012). Drittens nimmt Keuchhusten bei Säuglingen häufig einen schweren Verlauf, der nicht zwingend mit den typischen Hustenanfällen einhergehen muss, aber mit einem hohen Risiko für Atemstillstände. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfcheninfektion, das Risiko nach Kontakt zu erkranken, ist außerordentlich hoch. Eine bundesweite Meldepflicht für Keuchhusten besteht erst seit dem Inkrafttreten einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes am 29.03.2013 (Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 28. März 2013, S. 566). In Sachsen-Anhalt bestand bereits seit 1991 eine Meldepflicht auf Grundlage einer entsprechenden Landesverordnung (zuletzt Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten, GVBl LSA 21/2005 vom 12. April 2005).