Geldstrafe, Gefängnis, Berufsverbot
Die strafrechtliche Seite iatrogener Schäden
Früher wurden erfolglosen Ärzten Hände und Kopf abgehackt oder sie landeten zumindest im Zuchthaus wie Leibarzt McKenzie, der bei dem deutschen Kaiser Friedrich III. Kehlkopfkrebs übersehen hatte. Diese strengen Zeiten sind vorbei, aber auch heute noch können Strafverfahren äußerst unangenehme Folgen haben.
Während es in einem Zivilverfahren um Schadenersatzansprüche geht, geht es im Strafverfahren um das „ius puniendi“, das Recht des Staates, Unrecht zu bestrafen. Nach unserem Grundgesetz darf der Staat das aber nur, wenn ein bestimmtes Verhalten gesetzlich sanktioniert ist.