Geldstrafe, Gefängnis, Berufsverbot

Die strafrechtliche Seite iatrogener Schäden

Früher wurden erfolglosen Ärzten Hände und Kopf abgehackt oder sie landeten zumindest im Zuchthaus wie Leibarzt McKenzie, der bei dem deutschen Kaiser Friedrich III. Kehlkopfkrebs übersehen hatte. Diese strengen Zeiten sind vorbei, aber auch heute noch können Strafverfahren äußerst unangenehme Folgen haben.

Während es in einem Zivilverfahren um Schadenersatzansprüche geht, geht es im Strafverfahren um das „ius puniendi“, das Recht des Staates, Unrecht zu bestrafen. Nach unserem Grundgesetz darf der Staat das aber nur, wenn ein bestimmtes Verhalten gesetzlich sanktioniert ist.

Weiterlesen ...

Neue Beschäftigung – neuer Antrag

Logo der Ärzteversorgung Sachsen-AnhaltGrundlegende Neuerung zum Befreiungsrecht
So vermeiden Sie eine Doppelversicherung

Neue Beschäftigung - neuer Antrag! Auf diese kurze Formel kann man drei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Oktober 2012 bringen. Doch so einfach die Aussage auch klingt: Die Auswirkungen für Ärztinnen und Ärzte sind erheblich.

Das BSG hat in drei Urteilen vom 31. Oktober 2012 entschieden, dass sich eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nur auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis beschränkt. Das Gericht orientiert sich damit eng am Wortlaut des Gesetzes.

Weiterlesen ...

Flut und Herz

Evakuierung der Pfeifferschen Stiftungen vom 7. Juni 2013Tagebuchnotizen eines Seelsorgers aus den Pfeifferschen Stiftungen vom 7. Juni 2013

Freitag 7. Juni:
Um 10 Uhr erhalte ich vom Vorsteher die Nachricht, dass die Pfeifferschen Stiftungen geräumt werden. Von da an erfahre ich etwas, was ich in dieser Weise in meinem Leben noch nie erlebt habe: Die Mitarbeitenden sind vorbereitet. Alle Evakuierungslisten liegen seit Tagen aktuell bereit. Alle Evakuierungsorte sind ebenfalls einbezogen und weitgehend vorbereitet.
Das ist die rationale Seite. Und es ist großartig, dass zunächst diese Seite funktioniert. Daneben und darunter weit aufgerissene Augen.

Weiterlesen ...

Gutachterkolloquium

„Optimierung von Arzthaftungsgutachten“

Logo der Norddeutschen SchlichtungsstelleLogo der Aesculap-AkademieFür Ärzte, die medizinische Gutachten erstellen, organisiert die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern ein entsprechendes Kolloquium.

Die Norddeutsche Schlichtungsstelle gibt jährlich ca. 3000 medizinische Sachverständigengutachten in Auftrag. Diese Gutachten benötigt sie für ihre fundierte Entscheidung in arzthaftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Qualität dieser Gutachten wirkt sich mittelbar auch auf die Qualität der Entscheidung der Schlichtungsstelle aus. Deshalb ist die stetige Qualitätsprüfung und Qualitätsoptimierung der von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten eine Aufgabe, die für die Schlichtungsstelle eine hohe Priorität besitzt.

Weiterlesen ...