Gesundheits- und Sozialpolitik: Der G-BA stellt sich vor

Mit seiner neuen Broschüre „Entscheidungen zum Nutzen von Patienten und Versicherten“ gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Einblick in seine Arbeit.
Die leuchtend orange A5-Publikation vermittelt Ärzten, Patienten und interessierten Bürgern kompaktes Grundwissen zu diesem wichtigen gesundheitspolitischen Player. Anhand exemplarischer Patientengeschichten stellt die Broschüre ausgewählte Entscheidungen des G-BA vor. Zu allen Beispielen geben Kästen vertiefende Informationen zu den dahinter stehenden Aufgaben des G-BA. Der G-BA entscheidet über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung, trifft Basisregelungen zur Bedarfsplanung und spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementmaßnahmen. Seine Entscheidungen trifft das Gremium auf Basis des aktuellen Forschungsstandes. Getragen wird es von der KBV, der KZBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. An allen Beratungen sind auch Patientenvertreter beteiligt.

Die Broschüre steht unter http://www.g-ba.de (Kapitel Institution/Service/Publikationen) zum Download bereit und kann auch in Druckversion bestellt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Text und Cover: G-BA

Heimisch oder importiert – vektorübertragene Krankheiten waren Thema des Weltgesundheitstages 2014

Logo Robert-Koch-InstitutKrankheiten, die durch Vektoren wie Zecken und Stechmücken übertragen werden, waren Thema des Weltgesundheitstages 2014 am 7. April. Sie spielen auch in Deutschland eine wichtige Rolle. Daher werden sie im RKI, dem nationalen Public-Health-Institut, kontinuierlich überwacht und erforscht, in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Bernhard-Nocht-Institut (Tropenkrankheiten) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (Tiergesundheit). Nehmen die Fallzahlen in Deutschland zu? Entstehen durch den Klimawandel neue Risiken? Zum Weltgesundheitstag erscheint vorab eine von RKI-Epidemiologen erstellte Übersicht zu vektorübertragenen Infektionserregern. Der Beitrag von Christina Frank und Kollegen ist Teil des Anfang Mai erschienenen Schwerpunktthemas Gesundheitsschädlinge im Bundesgesundheitsblatt.

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Gegen Masern geimpft? - Durch Impfung sich und andere schützen!

Logo der Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungEuropäische Impfwoche 2014 startete am 22. April

„Impfschutz fürs Leben“, unter diesem Motto startete am 22. April 2014 die „Europäische Impfwoche 2014“. Ein guter Anlass, den eigenen Impfschutz zu überprüfen, vorhandene Impflücken zu schließen und damit auch andere zu schützen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, beim Impfcheck vor allem an den Impfschutz gegen Masern zu denken.
So gab es in Deutschland im letzten Jahr mit über 1.700 gemeldeten Masernfällen etwa zehnmal so viele Erkrankungen wie im Jahr 2012. Neben kleinen Kindern unter einem Jahr erkrankten in 2013 auch wieder viele Menschen zwischen dem 10. und 40. Lebensjahr. „Um Kleinkinder frühzeitig vor Masern mit möglichen schweren Komplikationen zu schützen, sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder rechtzeitig geimpft sind. Aber auch Jugendliche und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen“, rät Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA.
Bei Kindern werden zwei Impfungen gegen Masern zusammen mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung) empfohlen. Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite vor Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Ältere Kinder und Jugendliche sollten die verpasste MMR-Impfung möglichst bald nachholen. Zudem wird allen nach 1970 geborenen Erwachsenen ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit bzw. bei unklarem Impfschutz, eine Impfung gegen Masern angeraten.

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Thema: Rationale und sichere Arzneimitteltherapie

Vierteilige Serie im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt (Teil 2)

Beteiligung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft an der „frühen Nutzenbewertung“

Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um einen weitgehend unveränderten Nachdruck aus dem Ärzteblatt Thüringen 2013, Heft 12, 24. Jahrgang, S. 667 ff.

In den letzten Jahren sind die Arzneimittelausgaben in Deutschland enorm gestiegen. Das hat den Gesetzgeber zum Handeln veranlasst: Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten. Mit dem darin enthaltenen § 35a SGB V „Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen“ endet das Privileg der freien Preisbildung für patentgeschützte neue Arzneimittel. Im Rahmen der „frühen Nutzenbewertung“ wird der Preis eines neuen Arzneimittels nun erstmals auf Grundlage seines Zusatznutzens festgelegt.

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Interdisziplinäre Fachseminare und Workshops zur Dokumentation von Folter nach dem Istanbul-Protokoll – Sommer 2014

Mit der Zunahme von Konflikten auf der ganzen Welt steigt auch die Zahl der Menschen, die in Europa Schutz vor politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung, vor Bürgerkrieg und Elend suchen. Untersuchungen zufolge sind 30-40 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden Überlebende von Folter oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die sie entweder in ihrer Heimat oder auf dem langen Fluchtweg nach Europa erleiden mussten.

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